2022 beginnt die Aal-Schonzeit bereits im Oktober!

24. Juni 2022

Vom 1. Oktober 2022 bis einschließlich 31.12.2022 ist jegliche gezielte Fischerei sowie Freizeitfischerei / Angelfischerei auf den Europäischen Aal in den Küstengewässern untersagt.

Die formale Bestätigung durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung in Bonn (BLE) steht zwar noch aus, doch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat bereits in einer Presse-Mitteilung (76/2022) vom 10. Juni auf die Vorverlegung der Aal-Schonzeit hingewiesen.

AKTUELL, 20.07.2022: Bekanntmachung zur Schonzeit des Aals im Bundesanzeiger veröffentlicht

Das Verbot gilt nur in den deutschen Hoheitsgewässern und Gewässern der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone des ICES-Gebietes und in Brackgewässern, wie Mündungsgewässern, Küstenlagungen und Übergangsgewässern.

Die letzgenannten sog. Brack- und Küstengewässer können von den einzelnen Bundesländern festgelegt werden.

In Niedersachsen wurden folgende Gewässer festgelegt:
ELBE – flussabwärts der Landesgrenze Richtung Hamburg
OSTE – flussab der nördlichen Grenzen der Feldmark “Oberndorf”
WESER – flussab der Landesgrenze Richtung Bremen (Stadtgrenze Bremen)
HUNTE – flussab der Verbindungslinie der Deichscharten bei Huntebrück
EMS – flussab der Papenburger Schleuse
LEDA – flussab des Sperrwerkes

Die gute Nachricht:
Das LAVES, Dezernat Binnenfischerei hat uns bestätigt, dass alle Arten des Angelns, die NICHT dem gezielten Fang des Aals dienen, weiterhin erlaubt sind. Aale, die etwa während des Zander-, Quappen- oder Plattfischangelns mit Natur- oder Kunstködern gefangen werden, sind umgehend schonend zurückzusetzen.

Hier geht es zur Presse-Mitteilung des BMEL.

© Illustration: J. Scholz

Karte AVN, R. Gerken (LGLN-Kartenserver), nicht rechtsverbindlich

Aal-Schonzeit 2022 ab Oktober