01.12.2017

EU Vorschlag zum Aalschutz: Fangverbot

1. Dezember 2017

Am 11. und 12. Dezember entscheidet der Ministerrat der EU über Vorschläge zum Schutz des Aals, die ein komplettes Aalfangverbot auch im Binnenland zur Folge hätten.

Der Anglerverband Niedersachsen hat mit heutigem Datum eine Pressemitteilung verschickt und bezieht Stellung zu den geplanten Maßnahmen.

Dazu Werner Klasing, Präsident des AVN: “Mit einem Fangverbot würde die EU schwerwiegende, hausgemachte Versäumnisse beim Schutz des Aals auf dem Rücken engagierter Angler austragen. Mehr noch: eine Jahrhunderte alte Fischfangkultur würde verschwinden und mit ihr viele Existenzen.
Aalschutz ja, auf jeden Fall! Aber mit nachhaltigen Maßnahmen und mit den Anglern!“

Die europäische Kommission hat zur Wiederauffüllung der europäischen Aalbestände u.a. vorgeschlagen, schnellstmöglich:

  • ein komplettes Aalfangverbot von Tieren > 12 cm im marinen Bereich zu verhängen,
  • eine 50 % Reduktion der Sterblichkeit von Aalen durch Angler, Berufsfischer und Wasserkraftanlagen im Süßwasser zu gewährleisten,
  • den Besatz von Aalen nur noch zu fördern, wenn zuvor ein komplettes Fangverbot verhängt wurde,
  • Negativfaktoren wie die mangelnde Fließgewässerdurchgängigkeit und den illegalen Aalexport abzumildern.

Hier gelangen Sie zur Pressemitteilung (PDF).
Zentrale Vorschläge der EU und Kritikpunkte des AVN als Kurzfassung (PDF).
Komplette Stellungnahme des AVN (PDF).

Quellen:
[1] Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern (2018). Brüssel, den 07.11.2017.

[2] Regulation on Atlantic and North Sea TACs and Quotas for 2018 – Draft Joint Declaration on strengthening the recovery for European eel. Brüssel, den 22.11.2017.


FMO 140628 111148 NEU

Die gute alte Zeit: Aalbesatz in der Weser. Foto: © F. Möllers / AVN