18.12.2017
Beschlüsse zum besseren Schutz des Aals
18. Dezember 2017
Dr. Hermann Aeikens, Staatssekretär beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, äußerte sich jetzt zur Stellungnahme des Anglerverband Niedersachsen zum Aalfangverbot im Binnenland (hier geht’s zum download).
Nachdem Schweden seine Haltung pro Aalfangverbot im Laufe der Verhandlungen der Kommission aufgegeben hatte, wurden neue Lösungen für einen besseren Aalschutz gefunden.
Aeikens fasst sie wie folgt zusammen:
” – Grundsätzlich ist Aalfang weiterhin möglich,
– eine dreimonatige Schließzeit (“Schonzeit”) (innerhalb des Zeitraums 1. September 2018 bis 31. Januar 2019)
in den Meeresgewässern für die Berufsfischerei, (in Atlantik und Nordsee für Aale ab 12cm Länge, Anm. d. Red.)
– Verpflichtungen zur konsequenteren Umsetzung der Managementpläne in allen Mitgliedsstaaten sowie
– verstärkte Anstrengungen der Mitgliedsstaaten gegen den illegalen Fang und Handel in allen Mitgliedsstaaten.”
Seine Antwort können Sie hier herunterladen.
Weiterhin hat auch die Sustainable Eel Group (SEG) eine Pressemitteilung zu den neuen EU-Beschlüssen veröffentlicht.
Darin heißt es:
“Insbesondere begrüßt die SEG die Entschlossenheit der Kommission, alle menschlichen Einflüsse wie die Fischerei, die Fluss-Lebensräume, Wasserkraft und andere Wanderhindernisse und auch den illegalen Handel ins Visier zu nehmen. Solange nicht all diese Einflussgrößen mit der gleichen Dringlichkeit verbessert werden, wird die Fangzeitbechränkung allein für eine Erholung der Bestände nicht ausreichen.”
Hier geht’s zur Pressemitteilung der SEG:
http://www.sustainableeelgroup.org/2017/12/13/eu-agrees-to-accelerate-the-recovery-of-the-european-eel/
Foto: © F. Möllers / AVN