NATURA2000

Seit 2016 kämpfen wir mit erheblichem personellen und finanziellen Einsatz gegen Angelbeschränkungen in neu ausgewiesenen / noch auszuweisenden Schutzgebieten des NATURA2000 Netzwerkes (FFH- und Vogelschutzgebiete).

Viele Untere Naturschutzbehörden in Niedersachsen fordern in ihren Schutzgebietskonzepten etwa:

  • räumliche oder zeitliche Angelverbote (zum Teil über mehrere Monate)
  • Nachtangelverbote
  • Anfütterverbote
  • Kontrolle über den Fischbesatz
  • Verbot des Anlegens von neuen Wegen/Pfaden und Angelplätzen

Begründet werden diese Forderungen oftmals nicht oder fachlich falsch oder völlig unzureichend. Darüber hinaus tauchen in etlichen Verordnungsentwürfen Fische gar nicht auf als wertgebende oder zu schützende Arten – oder nur am Rande. Vögel und Amphibien dagegen dominieren die Schutzabsichten.

AVN-Stellungnahmen
AVN-Mitarbeiter verfassen im Rahmen der öffentlichen Beteiligungsverfahren jedes Jahr mehr als 150! Stellungnahmen, den Großteil davon zu NATURA2000.
Unterstützt werden sie von Fachanwälten für Umwelt- und Verfahrens-/ Verwaltungsrecht.

Managementpläne
Aktuell (2021) liegt der Schwerpunkt auf der Bewertung von Managementplänen. Die müssen für jedes der 385 Schutzgebiete in Niedersachsen erstellt werden. Darin enthalten: Maßnahmen für die Förderung und den Erhalt der wertgebenden Arten und Lebensräume.

Eine Vielzahl von Schutzgebieten, das NATURA2000 Netz, soll in der EU dazu beitragen, die Vielfalt von Lebensräumen und Arten zu erhalten und zu fördern. Der Mensch und seine Nutzungsinteressen sollten auf Wunsch der Kommission Teil dieses Konzeptes sein.

Viele Naturschutzbehörden in Niedersachsen teilen diesen Ansatz offenbar nicht und legen die Vorgaben der EU unnötig streng bis willkürlich aus.
Naturnutzer selten erwünscht, der gemeine Angler ein Störenfried. Die Folge sind Angelverbote und -beschränkungen als Teil der Schutzgebietsverordnungen. Oftmals unbegründet oder ohne jegliche fachliche Grundlage. Bedrohte Fischarten sind bestenfalls Lebewesen zweiter Klasse, während Vögeln, Amphibien und einigen weiteren Organismengruppen der bestmögliche Schutz und maximale Förderung zukommen soll.

Mit ganzheitlichem Naturschutz haben derartige Schutzbemühungen so gar nichts zu tun.
Die Intention der EU, Naturschutz auch für den Menschen zu betreiben, wird vielerorts vernachlässigt.
Genauso wie die Weisung des Ministeriums für Umwelt in Niedersachsen, die die Landkreise zum Vorab-Dialog mit den Betroffenen (also auch den Anglern!) aufforderte und dazu, im Einzelfall zu prüfen, welche Maßnahmen einer Schutzgebietsverordnung tatsächlich sinnvoll und verhältnismäßig wären.

Bei den zu schützenden Gebieten handelt es sich um so genannte Flora-Fauna-Habitate (FFH-Gebiete) oder spezielle Vogelschutzgebiete, die in ihrer Gesamtheit das NATURA2000-Netzwerk der EU bilden. Mehr als 20% der Land- und Seeflächen der EU konnten so bereits geschützt werden.

Deutschland war lange im Verzug mit der Ausweisung seiner Schutzgebiete, die oftmals schon vor 15 Jahren an die EU gemeldet worden waren. Daraufhin drohte die EU im Rahmen von Vertragsverletzungsverfahren mit hohen Bußgeldern für die Mitgliedsstaaten.

Niedersachsen wurde in den Schreiben an die Bundesregierung mehrfach negativ erwähnt. Bis Ende 2018 hätten noch nahezu 200 der 385 Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen. Ende 2020 waren es immer noch über 30. Eine Mammutaufgabe für die oft unterbesetzten Naturschutzbehörden. Und eine kaum leistbare Aufgabe für die Mitglieder der Kreistage. Sie müssen die Verordnungen prüfen und rechtsverbindlich beschließen.