Aktuelles
05.11.2020
Arbeitseinsätze, Prüfungen & Kurse unter Auflagen gestattet
Das Niedersächsische Ministerium für Landwirtschaft hat seine Corona-Bestimmungen aktualisiert und verweist auf seine FAQ-Antworten, was das angeln Gehen, Abhalten von Kursen und Prüfungen und den Betrieb von kommerziellen Angelteichen angeht.
Unten finden Sie die relevanten Textbausteine der website des Ministeriums.
Nachfolgend die Antworten des Ministeriums im Wortlaut:
Bleibt das Angeln grundsätzlich erlaubt, sofern die Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte beachtet werden?
Es wird grundsätzlich darauf hingewiesen, dass alles dafür getan werden muss, einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen zu verhindern und das Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten. Dies dient neben dem persönlichen Schutz vor allem auch dem Schutz der Allgemeinheit.
Die Niedersächsische Corona-Verordnung zielt ausdrücklich auf die Unterbindung sozialer Kontakte ab. Es handelt sich dabei nicht um eine pauschale Ausgangssperre, Bewegung im Freien und an der frischen Luft soll weiterhin möglich sein, solange die jeweiligen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.
Für gewerbliche Angelseen und –teiche gilt nach derzeitigem Sachstand, dass „Angebote des Freizeit- und Amateursportbetriebs auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen“ untersagt sind.
„Die sportliche Betätigung im Rahmen des Individualsports allein, mit einer weiteren Person oder den Personen des eigenen Hausstands auf und in diesen Sportanlagen“ bleibt aber weiterhin zulässig.
Der Betrieb von gewerblichen Angelteichen kann somit unter zwingender Einhaltung aller Regeln der Verordnung beibehalten werden, solange einzeln und nicht in Gruppen geangelt wird und ein Hygienekonzept vorliegt.
Sind eine Ausbildung und die Durchführung von Anglerprüfungen zulässig?
Nach § 54 Abs. 3 Nr. 3 FischG ist in Niedersachsen die Abnahme der Fischerprüfung auf anerkannte Landesfischereiverbände übertragen.
Im Sinne der Niedersächsischen Corona-Verordnung stehen diese damit hinsichtlich der Fischerprüfung und der dafür notwendigen Ausbildung einer privaten Bildungseinrichtung gleich. Die Angebote sind grundsätzlich zulässig – unter Beachtung von Hygiene- und Abstandsregelungen.
Was ist mit Arbeitseinsätzen für Natur-, Fisch- oder Gewässerschutz?
Arbeitseinsätze für den Natur-, Fisch- und Gewässerschutz am Gewässer sind zulässig und höchst dankenswert.
Allerdings muss bitte weiterhin das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, eingehalten werden und es darf nicht zu Ansammlungen von Personen aus mehr als zwei Haushalten kommen.
Es wird grundsätzlich darauf hingewiesen, dass weiterhin direkte physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren sind.
Inwiefern dürfen Kinder- und Jugendliche noch angeln?
Das Angeln für Kinder und Jugendliche ist als Individualsportart zulässig, also nur alleine oder mit einer weiteren Person oder den Personen des eigenen Hausstandes.
Foto: F. Möllers / AVN

23.10.2020
Kleinfische schützen? Klar! Aber wie - und wo?
Der ASV Luthe von 1969 e.V. macht's vor:
Gefördert von der HIT Umwelt- und Naturschutzstiftung GmbH sollten fast 7.000 Karauschen (Rote Liste 2) besetzt werden.
Aber nicht nur in Vereinsgewässer, sondern in Regenrückhaltebecken in Hannover und Garbsen.
Die Stadtentwässerung Hannover war auf Anfrage bereit, solche Kleingewässer zur Verfügung zu stellen.
Das Ziel: Vermehrung von Fischen aus dem Aller-Leine-Weser Stamm zur genetischen Sicherung und Abgabe von Jungfischen für Wiederansiedlungsmaßnahmen anderer Vereine.
Nach ausgiebigem Elektrofischen durch den AVN in mehreren Becken, blieben zwei ohne "Fremdfische" (z.B. Giebel, Goldorfe, Koi...) übrig.
Der Clou: Die Gewässer sind umzäunt. Das macht es wohlmeinenden Teichfischbesitzern schwer, ihre Schützlinge dort zu "entsorgen".
Tolles Projekt, Nachahmung unbedingt empfohlen!
Fotos: © ASV Luthe von 1969 e.V.
12.10.2020
AVN zur Anhörung im Landtag
Zwei Themen beschäftigen uns besonders:
In der Präambel zum Nds. Weg taucht der Begriff auf, konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie der EU sucht man aber im Gesetzesentwurf vergeblich.Der AVN hat konstruktive Vorschläge formuliert, deren Umsetzung zur Zielerreichung der EU-Vorgaben bis 2027 maßgeblich beitragen würde.
Darunter auch die Forderung, dass sämtliche Wanderhindernisse an überregionalen Fischwanderrouten beseitigt werden müssen und eine Wasserkraftnutzung an diesen Gewässern zu unterbleiben hat.
Die Einrichtung von Randstreifen ohne Düngung und Pestizideinsatz auch an Gewässern 3. Ordnung (3m) ist ein Meilenstein für den Gewässer- und Fischartenschutz!
Es bedarf aber einer erheblichen Personalausstattung, um auch den Vollzug zu gewährleisten. Der ist aktuell schon bei den Gewässern 2. Ordnung nicht gegeben. Hier fordert der AVN die Landesregierung auf, die notwendigen Sach- und Personalmittel in der Fläche und in vollem Umfang bereitzustellen.
Foto: © Ralf Gerken

08.10.2020
Region Hannover tritt Sachargumente und Demokratie mit Füßen!
Unten stehende Argumente wurden den Politikern unter anderem vorgelegt, um zum Beispiel die fachlichen Einwände der ausführlichen AVN-Stellungnahme (S. 90 - 181) abzulehnen:
ANGELVERBOTE (S. 141 f.): Die vom Umweltministerium formulierte Forderung, dass fischereiliche Einschränkungen in NGSs „vom Schutzzwecke her unbedingt erforderlich“ sein müssen, wird von der Region als „unzutreffend“ abgehandelt.
AKTION FISCHOTTERSCHUTZ PRO ANGLER (S. 234):
REGIONSVERSAMMLUNG:
DAS SOLLTEN SIE TUN:
Foto: M. Emmrich

07.10.2020
Wir müssen den Besatz noch steigern!
Steigende Preise für Glasaale, nach wie vor immense Probleme mit geschmuggelten Aalen und immer noch unterirdisch schlechte Zahlen bei abwandernden Blankaalen im Nordseeraum - die Herausforderungen beim Aalschutz haben sich nicht verändert.
Als Nutzer sind gerade auch wir Angler gefordert, weiter einen Beitrag zu leisten. Vereine können die finanzielle Unterstützung seitens des Landes Niedersachsen und der EU in Anspruch nehmen und sollten weiter intensiv besetzen.
Denn auch das ist ein Fazit der Wissenschaftler: Besatz funktioniert! Erstmals seit Jahrzehnten beobachten sie in einigen Flusssystemen einen positiven Trend in der Bestandsentwicklung.
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