16.06.2016
Mehr als 50! Bäche und Flüsse von möglichen Verboten betroffen
17. Juni 2016
Für folgende Flüsse, in denen der Lebensraumtyp Fließgewässer mit flutender Wasservegetation (LRT 3260) wertbestimmend ist, wird laut Arbeitshilfe NLT/NLWKN ein totales Angelverbot empfohlen:
- Ems
- Ilmenau mit Nebenbächen
- Untere Hase-Niederung
- Wümme-Niederung mit Nebenbächen
- Oste mit Nebenbächen
- Aller / Untere Leine / Untere Oker
- Örtze mit Nebenbächen
- Böhme
- Elbe zw. Schnackenburg u. Geesthacht
- Untere Wümme- / Untere Hammeniederung
- Gewässersystem Luhe und untere Neetze
- Lutter, Lachte, Aschau mit Nebenbächen
- Jeetzel
- Bäche im Artland
- Leine zwischen Hannover und Ruthe
- Hamel und Nebenbäche
- Else und Obere Hase
- Düte mit Nebenbächen
- Bäken der Endeler und Holzhauser Heide
- Mittlere und Untere Hunte
- Lehte
- Haaren und Wold bei Wechloy
- Geestmoor und Klosterbach-Tal
- Hache-Tal
- Untere Delme, Hache, Ochtum, Varreler Bäke
- Niederung von Geeste und Grove
- Schwinge-Tal
- Aue-Tal und Nebentäler
- Este, Seeve, Lehrde und Eich
- Lutter, Lachte, Aschau (mit Nebenbächen)
- Ise mit Nebenbächen
- Emmer
- Saale mit Nebengewässern
- Beuster (mit NSG “Am roten Steine”)
- Ilme
- Schwülme und Auschnippe
- Dramme
- Leine zwischen Friedland und Niedernjesa
- Bachtäler im Kaufunger Wald
- Sieber, Oder, Rhume
- Nette und Sennebach
- Innerste-Aue (mit Kahnstein)
- Harly, Ecker und Oker-Tal nördl- Vienenburg
Außerdem wird für alle (!) FFH- und Vogelschutzgebiete ein komplettes Nachtangelverbot und ein Anfütterungsverbot empfohlen !!!
Warum und unter welchen Umständen diese Verbote erlassen werden sollen, darüber wird nicht ein Satz verloren.