30.03.2019
LK Nienburg fordert Angelverbote an > 20 Gewässern
Mit dem Entwurf des neuen Landschaftsrahmenplans (LRP) hat der Landkreis Nienburg nun auf mehreren Hundert Seiten ein Fachgutachten vorgelegt, das gespickt ist mit unglaublich diffamierenden Ansichten über Angler und einer Angelverbotsliste, die landesweit ihres Gleichen sucht.
So soll an der gesamten Weser im Landkreis das Angeln grundsätzlich nicht mehr zulässig sein. Außerhalb von Schutzgebieten werde das Angeln nur auf Grundlage von Einzelfallentscheidungen „denkbar“ sein.
Auch für über etwa 20 andere Gewässer, darunter
- der Wiedesee
- die Alte Weser bei Gandesbergen
- die Weserschleife bei Rohrsen
- der Düsterer See
- Haakenwerder
- der Wellier Kolk
- und die Liebenauer Aue
wird Angeln als signifikante „Beeinträchtigung / Gefährdung“ für den Naturschutz eingestuft und eine Ausweisung als Schutzgebiet gefordert.
In der Summe sind dies rund 70 ha Standgewässerwässerfläche und dutzende Kilometer Fließgewässerstrecke, in denen das Angeln nach den Forderungen des Landkreises zukünftig massiv eingeschränkt oder verboten wäre.
Tatsächliche Beeinträchtigungen der Gewässerökologie, die durch die Wasserkraftanlagen in Drakensburg und Landesbergen entstehen und die zur Schädigung von Wanderfischpopulationen führen, werden im Gutachten mit keiner Silbe erwähnt.
Der AVN hat zu dieser „Expertise“ eine deutliche Stellungnahme abgegeben (hier zum download, PDF).
Man darf gespannt sein, ob wir Gelegenheit bekommen, unsere Anliegen den Entscheidungsträgern auch persönlich vorzutragen – und darauf, was danach passiert.
Foto: Florian Möllers