08.10.2020

Region Hannover tritt Sachargumente und Demokratie mit Füßen!

 
AVN wird Klage der Betroffenen Vereine unterstützen

 
Das NATURA2000 Gebiet “NSG Leineaue zwischen Hannover und Ruthe” kommt, und zwar nahezu unverändert: dank der Stimmen der CDU und der SPD!
Unten stehende Argumente wurden den Politikern unter anderem vorgelegt, um zum Beispiel die fachlichen Einwände der ausführlichen AVN-Stellungnahme (S. 90 – 181) abzulehnen:

NACHTANGELVERBOT (S. 33 ff.): Als Kronzeuge für das Verbot im südlichen Bereich des Gebietes wird der Kommentar eines Anglers in einem privaten Online-Angelforum angeführt, der sich nicht ohne Ironie als “Fledermaushasser” ausgibt, weil sich Fledermäuse in seinen Schnüren verfangen.
Weitere Begründungsansätze ja, aber fachlich nicht nachvollziehbar.

ANGELVERBOTE (S. 141 f.): Die vom Umweltministerium formulierte Forderung, dass fischereiliche Einschränkungen in NGSs „vom Schutzzwecke her unbedingt erforderlich“ sein müssen, wird von der Region als „unzutreffend“ abgehandelt.

ANGELVERBOTE (S. 158) an Teilen der Leine allgemein, überaus kreativer Teil der Begründung (Zitat!):
“Zudem handelt es sich bei der Leine um ein Fließgewässer. Daher ist anzunehmen, dass die Fische, die im südlichen Bereich gefangen werden könnten, ebenso im nördlichen Bereich gefangen werden können,” (der nördliche Bereich ist für die sonstige Angelnutzung ganzjährig freigestellt)

BESCHRÄNKUNG FISCHEREILICHE HEGE (BESATZ, MONITORING, etc) (S. 118):
„Das Befahrensverbot für den Freizeitsport (Hobbyangeln) innerhalb des NSG ist erforderlich und angemessen.“
Hier wird das Angeln und die fischereiliche Hege komplett verwechselt / in einen Topf geworfen.

SCHUTZ DER ÄSCHE (S. 115): Laut Region Hannover nicht nötig. Zitat: “Die erwähnte Äsche ist in diesem Schutzgebiet kein Erhaltungsziel.”

AKTION FISCHOTTERSCHUTZ PRO ANGLER (S. 234):
Wieder einmal stellen sich die Experten aus Hankensbüttel hinter die Angler und bescheinigen:
„Bezüglich der Einschränkung des Nachtangelns halte ich ein Verbot von Gemeinschaftsangeln (z.B. Annageln, Königsangeln etc.) für den Schutz von Biber, Fischotter und Teichfledermaus für ausreichend. So vertrat auch die Aktion Fischotterschutz e. V. die Meinung, dass eine verantwortungsvolle Naturnutzung durch Angler keine maßgebliche Störung für Otter erwarten lässt. Dieses trifft auch auf das verantwortungsvolle Nachtangeln zu.“
DANKE DAFÜR!

REGIONSVERSAMMLUNG:
Die CDU, die uns auch auf Landesebene immer wieder versichert, wie sehr sie unsere Anliegen versteht und unterstützen wird, ist hier schändlich eingeknickt und hat die Schutzgebietsverordnung befürwortet – genauso wie die Vertreter der SPD.
Einzig der Vertreter der FDP hat im Sinne der Angler GEGEN die Schutzgebietsverordnung gestimmt und ist dafür sogar in die Bütt gegangen.

Hier der link zur Regionsversammlung.

DAS SOLLTEN SIE TUN:

Sagen Sie Ihren Regionspolitikern, was Sie von deren Abstimmungsverhalten halten und fragen Sie sie, mit welcher Begründung sie ihre Stimme FÜR diesen Verordnungsentwurf abgegeben haben!
Schreiben Sie sie an mit der Bitte um Antwort, per email, auf ihren Facebook und Instagram Profilen, ruft sie und ihre Büros an!

DAS TUT DER AVN:
Wir haben uns vorgestern juristisch beraten lassen. Alles läuft darauf hinaus, dass wir oder die unmittelbar betroffenen Vereine die Verordnung beklagen werden.
Darüber und über weitere Schritte werden wir alsbald berichten.

Foto: M. Emmrich

2020 10 09 NSG Leine MEmmrich

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