14.06.2016

Anglerverband Niedersachsen übt scharfe Kritik an Musterverordnung

14. Juni 2016

Hintergrund ist eine Musterverordnung und ganz aktuell eine ergänzende Arbeitshilfe (Stand Dezember 2015) des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten – und Naturschutz (NLWKN) und des Niedersächsischen Landkreistages (NLT).

In ihr werden den unteren Naturschutzbehörden Empfehlungen an die Hand gegeben, nach denen Verordnungen verfasst werden sollen, um die noch ausstehenden FFH/Natura2000 Gebiete zu sichern. Denn allein in Niedersachsen müssen noch 280 Gebiete final unter Schutz gestellt werden und brauchen dafür eine entsprechende Schutzgebietsverordnung.
Prekär: Ein Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland läuft. Wenn bis 2018 nicht alle gemeldeten Gebiete tatsächlich unter Schutz stehen, wird’s teuer.

Würden die Empfehlungen umgesetzt, hieße das:

  • Hunderte Flusskilometer wären gesperrt
  • Anfüttern wäre verboten
  • Nachtangeln wäre verboten
  • die Betretung wäre erheblich eingeschränkt
  • das Bewaten wäre vielerorts untersagt, u.v.m.

Der NLT und das Ministerium für Umwelt (MU) wollen beschwichtigen: eine Einzelfallprüfung sei nötig, die Empfehlungen seien tatsächlich nicht mehr als das.

Angelverbote Grafik

Foto / Grafik: F. Möllers / Anglerverband Niedersachsen e.V.

“Großer Unsinn!”, sagt Heinz Pyka, Vizepräsident des Anglerverband Niedersachsen. Denn vielerorts werde die Empfehlung bereits 1:1 und scheinbar völlig unreflektiert, sprich ohne die angemahnte Einzelfallprüfung, für die nötigen Verordnungstexte übernommen worden.
Das Beispiel Nienburg (wir berichteten) sei nur ein harmloses im Vergleich zu dem, was derzeit gefordert werde.
Den Anglerverband erreichen wöchentlich neue Verordnungsentwürfe zur Prüfung. Trotz fachlich und rechtlich einwandfrei begründeter Stellungnahmen wurde den Einwänden bislang nur selten stattgegeben.

Der Anglerverband Niedersachsen fragt:

  • Warum wurde der Anglerverband Niedersachsen als Betroffener und Experte in Sachen Gewässer- und Fischartenschutz nicht in die Entwicklung solcher Dokumente eingebunden oder überhaupt von ihrer Existenz in Kenntnis gesetzt?
    Übrigens: Das LAVES, Dezernat Binnenfischerei, DIE Fachbehörde für fischereiliche Belange!, wusste bis vor wenigen Wochen nichts von dieser Arbeitshilfe.
    Die Verbände der Kanufahrer, Ruderer und Segler – ebenfalls von erheblichen Beschränkungen betroffen – wussten ebenfalls nichts.
  • Wie stellt sich das Land die Entschädigung der Vereine vor, die einen Großteil ihrer Pachtgewässer verlieren?
  • Wie kann es sein, dass Empfehlungen ausgesprochen werden – ob sie angewendet werden oder nicht -, die im Widerspruch zum Nds. Fischereigesetz und anderen Rechtsvorgaben stehen?
  • Wie kann eine Fachbehörde Empfehlungen aussprechen, die in entscheidenden Belangen keiner fachlicher Prüfung standhalten?
  • Und nicht zuletzt: wie kommt es, dass Angler in Niedersachsen als Störenfriede in der Natur gebrandmarkt werden, wo sie es doch waren, die durch ihre aktive Naturschutzarbeit und erhebliche personelle und finanzielle Mittel dazu beigetragen haben, dass Gebiete überhaupt erst in einen schutzwürdigen Zustand versetzt wurden und gemeldet werden konnten?

Werner Klasing, Präsident Anglerverband Niedersachsen:
“Diese Empfehlungen sind ist ein Schlag ins Gesicht von 90.000 Bürgern in Niedersachsen, die große Teile ihrer Freizeit und private Mittel aufwenden, um unsere Gewässer zu fördern, zu renaturieren und ihre Lebensvielfalt für zukünftigie Generationen zu erhalten. Wir erwarten, dass sie umgehend aus dem Verkehr gezogen und neue Dokumente unter unserer Mitarbeit erstellt werden.”

Wir werden über den Fortgang der Ereignisse hier und an anderer Stelle informieren.

Hier geht’s zur Arbeitshilfe von NLT und NLWKN (PDF).

In ihrer Print-Ausgabe Nr. 138 vom 15.06.2016 bringt die HAZ ein Interview mit dem Anglerverband Niedersachsen zu den möglichen Angelverboten in ganz Niedersachsen.