18.08.2016
Ministerium beantwortet Anfragen der Opposition
19. August 2016
Größtenteils unbefriedigend, aber mit kleinen Anzeichen von Einsicht beantwortet das MU zwei kleine Anfragen von FDP (Dr. Gero Hocker) und CDU (Martin Bäumer).
Die Presse-Kampagne des AVN scheint immerhin nicht ganz ohne Wirkung auf Politik und Behörden geblieben zu sein (s. Textauszüge unten).
Die offiziellen Antworten des Ministeriums können Sie hier herunterladen (bitte nach unten scrollen).
In der Beantwortung der kleinen Anfrage der FDP heißt es unter anderem:
“Eine nicht näher begründete Übernahme von Empfehlungen wäre aus der Sicht des MU hingegen nicht fachgerecht. Die Notwendigkeit und Angemessenheit der Regelungsvorschläge ist von den UNBs für den jeweiligen Einzelfall zu beurteilen. Das MU wird beim NLT anregen, in der Arbeitshilfe eine entsprechende Klarstellung vorzunehmen. Aus Sicht der Landesregierung bedürfen auch einige inhaltliche Elemente einer Überprüfung und Überarbeitung.”
Auf die Frage Nr. 11 der CDU antwortet das MU:
Wie steht die Landesregierung zu der Forderung des Angelverbands, dass die aktuelle Version der Arbeitshilfe zurückgezogen wird und die weitere Bearbeitung in Zusam-menarbeit mit dem Angelverband erfolgt?
“Mit Blick auf den dringenden Handlungsbedarf zur Sicherung der Natura-2000-Gebiete mit inhaltlichen und engen zeitlichen Vorgaben darf die Durchführung der erforderlichen Schutzgebietsverfahren nicht verzögert werden.
Es ist davon auszugehen, dass die unteren Naturschutzbehörden auch durch die zahlreichen Anfragen der vergangenen Wochen ein besonderes Augenmerk auf diesen Regelungsbereich haben und die Erforderlichkeit und Angemessenheit von die Angelnutzung betreffenden Regelungsinhalten im Einzelfall betrachten und prüfen.
Bei Unterschutzstellung der betreffenden Gebiete werden die Angelvereine bzw. Angelverbände in der Regel beteiligt. Dies ist auch durch die Landesregierung klargestellt worden.{…}”
Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Wir wünschen eine angenehme Lektüre.
Foto: Florian Möllers