24.02.2016
Angelverbote in Nord- und Ostsee geplant
2. März 2016
Landkreise in ganz Deutschland sind derzeit eifrig dabei, bereits gemeldete oder neue FFH-Schutzgebiete einzurichten. Deutschland ist im Verzug, es läuft ein Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU gegen die Bundesrepublik aufgrund der mangelhaften Meldepraxis.
Immer häufiger fordern aktuelle Schutzgebietsverordnungen massive Einschränkungen des Angelns oder übertragen klammheimlich die fischereiliche Bewirtschaftung an die örtliche Naturschutzbehörde.
Heftig diskutieren Vertreter der kommerziellen Angelkutterfischerei, der Tourismusbetriebe an der Ostsee und der zuständigen Landesverbände über die geplante Einrichtung von Naturschutzgebieten im Fehmarnbelt und in der Nordsee.
Während der Fracht- und Fährschiffverkehr vor Fehmarn aufrecht erhalten bleiben soll, planen das Bundesministerium für Umwelt und das Bundesamt für Naturschutz, das Angeln in den neuen Naturschutzgebieten KOMPLETT ZU VERBIETEN.
Im Nordseeraum wäre z.B. die Doggerbank betroffen in der Ostsee ein großes (das Hauptangel-) Gebiet nordwestlich von Fehmarn im Belt. Die Begründung für die Verbote ist gelinde gesagt – überraschend:
- Die Ausübung des Angelns in diesen Gebieten reduziere die Verfügbarkeit von Nahrung für bedrohte Meeressäuger.
- Lebensgemeinschaften am Meeresgrund würden geschädigt.
- Rastende und nahrungssuchende Seevögel würden durch die Angelboote empfindlich gestört.
Foto: F. Möllers
Dem NABU gehen die Schutzgebietsausweisungen nicht weit genug. Der Verband hat zu einem Parlamentarischen Abend zu dem Thema am 15.03. nach Berlin eingeladen.
Ablehnend äußert sich der Deutsche Fischereiverband in seiner Pressemitteilung und ergreift darin deutlich Partei für die Angler.
Der DAFV findet die geplante Ausweisung: “völlig überzogen und unangemessen”.
Eine Chronik der Ereignisse bietet die Internetseite unseres Nachbarverbandes: LSFV Schleswig-Holstein.