05.07.2016
Angelverbote: Treffen mit Staatssekretärin Almut Kottwitz
5. Juli 2016
Auf unsere dringende Anfrage hin hat Staatssekretärin Almut Kottwitz den Anglerverband Niedersachsen e.V. gestern (04. Juli) ins Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) eingeladen.
Thema: die Empfehlungen des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) an die Unteren Naturschutzbehörden (UNB) für anstehende Schutzgebietsverordnungen.
Kommt es zur Umsetzung der Empfehlungen aus Musterverordnung und Arbeitshilfe, gelten für ganz Niedersachsen erhebliche Angelverbote (wir berichteten).
Für Gewässer mit flutender Wasservegetation (Lebensraumtyp 3260) lautet die Empfehlung: “keine fischereiliche Nutzung”.
Für Schutzgebiete auch an stehenden Gewässern: “Nachtangel- und Anfütterverbot”. Und andere mehr.
Verband droht mit Klage!
Der Anglerverband machte sehr deutlich, dass Musterverordnung und Arbeitshilfe wenn nicht aus dem Verkehr gezogen, dann doch mit eindeutigen Erläuterungen versehen werden müssen. Sonst würden die UNB weiterhin ohne die geforderte Einzelfallprüfung die Empfehlungen 1:1 übernehmen, der Verband würde Einspruch erheben bis zur Klage. So würde das Ziel der Landesregierung, drohenden Strafzahlungen aus dem EU-Vertragsverletzungsverfahren zu entgehen, womöglich nicht erreicht.
Rechtssicherheit gefordert!
Die Musterverordnung enthalte Passagen, die rechtlich mehr als bedenklich seien. Das habe der Verband dem MU und auch dem Ministerium für Landwirtschaft bereits vor mehr als 2 Monaten detialliert schriftlich mitgeteilt und Änderungsvorschläge gemacht.
Anfütterverbote / Nachtangelverbote unbegründet!
Derlei Verbote seien fachlich nicht zu begründen stellten die Verbandsvertreter klar.
Der Verband überreichte Ministerialdirigent Kay Nitsche, Abteilungsleiter Naturschutz, Wasserwirtschaft, Bodenschutz, eine gerade fertig gestellte Abhandlung zum Anfüttern. Die Verbandsbiologen haben die Literatur ausgewertet, alle Ergebnisse zuammengetragen und konnten eindeutig resümieren:
Anfütterverbote sind unbegründet!
Schließlich wies der Verband darauf hin, dass die fischereiliche Folgenutzung von Bodenabbaugewässern grundsätzlich laut Ministererlass! gestattet sei. Dass die Behörden diesen Erlass aber immer wieder frech ignorierten und Angelverbote festlegten.
Staatssekretärin Kottwitz wies alle Verantwortung Ihres Hauses bezüglich sämtlicher möglicher Verbote von sich.
Sie betonte erneut, die Papiere hätten nur empfehlenden Charakter, und die Musterverordnung sei ein “lebendes Dokument”, das verändert werden könne.
Teilerfolg:
1) Der Anglerverband Niedersachsen e.V. wurde gebeten, Erläuterungen zu beiden Papieren zu verfassen, die für die UNB nachvollziehbar darlegen, wann überhaupt ein Verbot statthaft sei, um die geforderten Schutzziele eines Gebietes zu erreichen.
Außerdem will das MU zwei Dinge prüfen:
2) Musterverordnung auf Rechtssicherheit
3) Autorenschaft für die NLT Arbeitshilfe: Aus verlässlicher Quelle weiß der Anglerverband, dass zwei der sechs Verfasser laut eigener Aussage nichts in die Gestaltung des Papieres eingebracht haben…
Wir bleiben dran.
P.S.: Das MU hat seine Entgegnung auf die Fragen der dpa zu den Angelverboten am 23.06. online gestellt.
Ein Beispiel dafür, dass der öffentliche Druck erste Wirkungen zeigt.
Foto: Ian Law / shutterstock