03.02.2016

Augen auf: es darf gegüllt werden!

17. Februar 2016

Vor dem 01.02. dürfen Landwirte Gülle u.ä. nur mit Sondergenehmigung und auf speziell ausgewiesenen Flächen ausbringen. Einschränkungen (s.u. wie gefrorener, gesättigter Boden etc.) gelten natürlich trotzdem.

LSFV Mitarbeiter konnten am 20. und 21. Januar dokumentieren, wie Landwirte oder ihre Lohnunternehmer im Landkreis Osnabrück Hunderttausende Liter Gülle auf komplett gefrorenen Böden ausbrachten.
Die Vorfälle wurden der Landwirtschaftskammer in Oldenburg zur Prüfung gemeldet.

01 fmo 160120 guelle

20. Januar, Außentemperatur +2°C, zwei Tage zuvor kälteste Nacht des Jahres © F. Möllers / LSFV Nds.

02 fmo 160121 guelle

21. Januar, Außentemperatur -6°C, Nacht davor -9°C © F. Möllers / LSFV Nds.

Seit dem 01. Februar ist die Düngesperrfrist aufgehoben. Landwirte können ab sofort wieder Gülle, Mist und Dünger auf die Flächen ausbringen. Aber nur, wenn

  • die Böden nicht komplett wassergesättigt oder gefroren oder durchgehend von 5cm Schnee bedeckt sind,
  • und wenn Mindestabstände zu Oberflächengewässern eingehalten werden.

Für diese ist die Methode der Ausbringung entscheidend:

3m Abstand zur Böschungsoberkante (NICHT zum Uferrand!!!) bei der Breitverteilung von organischen Düngern und dem Einsatz von Mineraldüngerstreuern ohne Grenzstreueinrichtung,

1m Abstand zur Böschungsoberkante (NICHT zum Uferrand!!!) bei platzierter Aufbringung des Düngers (Schleppschlauch, -schuh oder Schlitzverfahren, Grenzstreueinrichtungen an Mineraldüngerstreuern, Flüssigdüngerausbringung mittels Feldspritzen)

Weitere Informationen finden Sie in einem Artikel in der Land&Forst, der gestern auf agrarheute.com veröffentlich wurde.
http://www.agrarheute.com/wissen/gewaesserrandstreifen-duengung-abstand-halten?utm_source=agrarheute&utm_medium=Newsletter&utm_campaign=ah-newsalarm&utm_content=2016-02-01

Bitte dokumentieren Sie Verstöße gegen die Düngeverordnung und leiten sie an uns weiter! Wir kontaktieren die zuständigen Stellen Damit helfen Sie uns bei der Durchsetzung politischer Forderungen. Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!