18.01.2019
Gespräche mit Ministerin Barbara Otte-Kinast und Frank Oesterhelweg
18. Januar 2019
Zum Jahresbeginn hat der AVN alte wie neue Forderungen gegenüber der Politik vertreten.
In intensiven und ausgesprochen konstruktiven Gesprächen mit Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast am 07.01.2019 und dem Vizepräsidenten des Niedersächsischen Landtags, Frank Oesterhelweg (CDU), am 16.01.2019 wurden folgende Positionen erörtert:
1) LANDESBÜRO für Angler, Jäger und weitere Kooperationspartner
Während andere Naturschutzverbände wie NABU und BUND über das Landesbüro für Naturschutz (LABÜN) seit Jahren mit 350.000 Euro jährlich zur Erstellung verbandspolitischer Stellungnahmen durch das Land Niedersachsen gefördert werden, gehen die beiden großen Naturschutzverbände “Anglerverband Niedersachsen” und “Landesjägerschaft Niedersachsen” bisher leer aus.
Unsere Forderung nach Gleichberechtigung anlässlich der Landtagswahl im September 2017 wurde im folgenden Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU berücksichtigt. Jetzt forderte der AVN die Umsetzung ab 2020 ein.
2) NATURA2000 // 1: Ministerialerlass gefordert
Der AVN fordert konkret einen Ministerialerlass, durch den das Angeln und damit verbundene Aktivitäten wie Fischbesatz oder Betretung von Uferzonen in Schutzgebieten grundsätzlich zulässig sind. Ein entsprechender Erlass für die Jagd liegt seit Jahren vor.
3) NATURA 2000 // 2: Managementpläne bergen hohes Konfliktpotenzial
Nach den Schutzgebietsausweisungen erfolgt die Erstellung und Umsetzung von Managementplänen für die betreffenden Gebiete.
Die Erfahrungen aus anderen Bundesländern bestätigen dabei ein hohes Konfliktpotential.
Einschränkungen von Fischbesatz und Eingriffe in die anglerische Bewirtschaftung sind zu befürchten. Noch bevor es zu einem ersten Streitfall in Niedersachsen kommen kann, sensibilisiert der AVN Vertreter aller Parteien und möchte durch den angestrebten Ministerialerlass vorab Rechtssicherheit für Angler schaffen.
4) AAL: Fangverbote abwenden
Obwohl letztlich die Europäische Kommission darüber entscheidet, macht der AVN auf allen politischen und behördlichen Ebenen deutlich, dass es keine Einschränkungen der Angelei auf Aal geben darf.
Die Erfüllung der Aalmanagementpläne ist nur durch den Besatz der Angler möglich!
Im Falle starker Einschränkungen des Aalangelns würde auch der Aalbesatz durch Angler deutlich reduziert werden, während Wasserkraftbetreiber unbehelligt große Sterblichkeiten verursachen. Auf diese Weise können die geforderten Abwanderungsraten der Blankaale nicht erreicht werden.
Der AVN fordert eine Abschaltung der Wasserkraftturbinen zur Zeit der Blankaalwanderung und eine Aufrechterhaltung der Aalbesatzförderung, die bisher ein beispielloses Erfolgsmodell ist.
Biosphärenreservart Niedersächsische Elbtalaue, Foto: Florian Möllers