13.05.2020

…wieder erlaubt!


Gute Neuigkeiten aus dem Ministerium:


Auf Nachfrage des AVN-Präsidiums zur Durchführbarkeit von Vorbereitungslehrgängen für die Fischerprüfung und die Prüfungen selbst, erreichte uns heute folgende Nachricht:

“Nach § 54 Abs. 3 Nr. 3 FischG ist in Niedersachsen die Abnahme der Fischerprüfung auf anerkannte Landesfischereiverbände übertragen. Im Sinne der Niedersächsischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie stehen diese damit hinsichtlich der Fischerprüfung und der dafür notwendigen Ausbildung einer privaten Bildungseinrichtung gleich. Nach § 2h der Niedersächsischen “Corona-Verordnung” ist die Vorbereitung auf und die Durchführung von Prüfungen zulässig, wenn die entsprechenden Hygienemaßnahmen eingehalten werden.

Hier geht’s zum offziellen link auf der website des Ministeriums für Landwirtschaft.

Das Ministerium hat uns außerdem bestätigt, dass Vereinsheime für die Durchführung der Lehrgänge und der Prüfungen genutzt werden würden.
§1 Abs. 5 der Nds. Verordnung zum Schutz vor Corona ist in diesem speziellen Fall also nicht zutreffend.

Wir freuen uns für unsere Vereine und alle angehenden Angler*Innen, die lange auf diese Nachricht warten mussten. Viel Spaß & Erfolg allerseits!

Foto: AVN

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