06.02.2021
Jetzt Fischbestände schützen und Kormorane vergrämen
Starker Frost in den nächsten Tagen bedeutet zufrierende Stillgewässer. Dann weichen Kormorane auf Fließgewässer und Kanäle aus, um dort Beute zu machen. Jetzt können Euch die Jagdberechtigten in Eurem Verein und befreundete Jäger dringend benötigte Schützenhilfe geben am Wasser!
An kleineren Fließgewässern haben Schweizer Angelvereine auch sehr gute Erfahrungen mit halbstündlichen oder stündlichen (Vegrämungs-)Spaziergängen gemacht.
Gerade an Wehr- und Stauanlagen oder dort, wo wenig Ufervegetation das Landen und Starten der Vögel erleichtert, solltet Ihr besonders aktiv sein.
Gerade an Wehr- und Stauanlagen oder dort, wo wenig Ufervegetation das Landen und Starten der Vögel erleichtert, solltet Ihr besonders aktiv sein.
Bis zum 28.02. dürfen junge und adulte Kormorane im Umkreis von 500m von Gewässern, an denen ein Fischereirecht besteht, vergrämt werden.
Für die Zeit danach und für Schutzgebiete gibt es den neuen Runderlass vom November 2020.
Damit können Jagdberechtigte und Angelvereine zusammen Ausnahmegenehmigungen für die Vergrämung über Ende Februar hinaus beantragen – auch in Schutzgebieten oder an Wehr- und Stauanlagen!
Wenn Sie dabei Hilfe benötigen, sprechen Sie uns gerne an!
Damit können Jagdberechtigte und Angelvereine zusammen Ausnahmegenehmigungen für die Vergrämung über Ende Februar hinaus beantragen – auch in Schutzgebieten oder an Wehr- und Stauanlagen!
Wenn Sie dabei Hilfe benötigen, sprechen Sie uns gerne an!
Foto: © Florian Möllers