21.02.2019
AVN wehrt sich gegen Pläne für Angelverbote
Die geplante Naturschutzgebietsverordnung Elbeniederung von Hohnstorf bis Artlenburg im Landkreis Lüneburg sieht massive Einschränkungen des Angelns vor.
Der AVN hat sich in einer ausführlichen Stellungnahme gegen die überzogenen Inhalte des Verordnungsentwurfes der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) gewandt und kritisiert insb. folgende Verbotsszenarien:
- vollständiges Angelverbot vom 15.3.-31.8. auf 85 % der Gewässerfläche
- insb. Bootangelverbot vom 15.3.-31.8., während Schiffe, Kanus und Sportboote uneingeschränkt weiter fahren dürfen
- keine vorherigen Absprachen des Landkreises mit dem AVN als Fischereipächter über geplante krasse Angeleinschränkungen
- mangelhafte bis fehlerhafte Begründung der Angelverbote, u.a. mit vermeintlichen Störungen von Fischotter und Biber durch Angler
- eklatante Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes: Angeln wird erheblich eingeschränkt, Jagd bleibt von fast allen Einschränkungen verschont
Wir haben die Landtagsagbeordneten des Landkreises, den Landrat, den 1. Vorsitzenden des Kreistages, sowie den Stellv. Direktor des NLWKN und den Naturschutzbeauftragten beim Niedersächsischen Landkreistag über unsere Stellungnahme informiert.
Den Landkreis Lüneburg fordern wir auf, den Verordnungsentwurf grundlegend zu überarbeiten und mit dem AVN auf Augenhöhe über einvernehmliche Regelungen im NSG zu sprechen.
Sollten unsere fachlichen Argumente und Bedenken kein Gehör finden, werden wir rechtlich gegen diese Angelverbote vorgehen.
Zur Stellungnahme des AVN gelangen Sie hier.
Foto: Florian Möllers, Elbe bei Dömitz (ca. 40km flussauf von Hohnstorf)
Grafik/Karte: AVN