05.09.2017
Nichts Konkretes zur Wasserkraft
6. September 2017
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz hat jüngst seinen Energiewendebericht 2017 vorgelegt.
Darin die wenig verwunderliche Feststellung (Absatz 2.1.4):
“{…} hat Wasserkraft eine eher unbedeutende Rolle bei der Energieversorgung.”
Heißt im Klartext: Es geht um 0,8%! Anteil bei den Erneuerbaren Energien (oder 240 Mio kWh).
Existierende Anlagen sollen “{…}im Bestand gesichert, artenschutzgerecht gestaltet und womöglich ertüchtigt (?!) werden.“.
Negative Begleiterscheinungen werden nicht aufgeführt oder bewertet.
Kein Wort auch zur Rolle des Erneuerbare Energien Gesetz beim Grünlandschwund und der flächenhaften Vermaisung, die ein Artensterben ohnegleichen ausgelöst und ein Verschwinden von kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Betrieben zur Folge hatten und haben.
Hier geht’s zum Bericht des MU (PDF, 3,0MB).
Der AVN fordert: Keine weitere Subvention der Kleinen Wasserkraft unter 1.000 kWh!
Betreiber bestehender, ökologisch nicht funktionsfähiger Anlagen müssen umgehend in die Pflicht genommen werden:
* zur Errichtung von wirksamen Fischauf und -abstiegsanlagen
* und zur Gewährleistung von Mindestwassermengen.
In unseren Augen wäre DAS eine “Ertüchtigung”, die jeder neuen (Bundes-/)Landesregierung gut zu Gesicht stünde!
P.S.: Dem Anglerverband Niedersachsen wurde als größtem Naturschutzverband des Landes die Teilnahme am “Runden Tisch Energiewende” 2015 verweigert. Auch der AVN-Protest bei Ministerpräsident Stephan Weil fruchtete nicht…
Dafür sind / waren dabei (Auswahl): NABU, BUND, Landfrauenverband Nds., Bund Deutscher Milchviehhalter, Volkswagen AG… (Liste der Teilnehmer)
Foto: © R. Gerken