20.11.2017

Koalitionsvertrag greift AVN-Forderungen auf

20. November 2017

CDU und SPD in Niedersachsen veröffentlichten am vergangenen Donnerstag ihren Koalitionsvertrag.

Kernforderungen des Anglerverbandes Niedersachsen an die neue Landesregierung wurden darin aufgenommen. Dafür haben wir in den vergangenen vier Jahren für die Angler in Niedersachsen gekämpft!

Siehe dazu auch die Wahlprüfsteine (WPSt) des AVN – hier geht’s zum download.

Auszüge aus dem Koalitionsvertrag:

(Zeile 2528 – 2558)
“LANDWIRTSCHAFT
12. Fischerei und Angelsport
Die niedersächsische Fischerei umfasst die Berufsfischerei mit der Muschel- und Krabbenfischerei, der Teichwirtschaft sowie die verbandlich organisierte Angelfischerei. Wir wollen sie nach geltender Rechtslage in ihrer Gesamtheit erhalten. {…}

Fließ-, Still- und Küstengewässer sind als Lebensraum für die Fauna in einen guten ökologischen Zustand zu entwickeln und zu erhalten. Die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie ist hierfür essentiell. {…}

Fischerei- und Anglervereine leisten einen aktiven Beitrag zum Umwelt- und Naturschutz und tragen zur Wahrung der Artenvielfalt, zum Biotopschutz und zur Sauberhaltung unserer Landschaft bei. Ihre gesellschaftlich wertvollen Aktivitäten gehen damit weit über ein Hobby hinaus.
(AVN Forderung: “Angler – kompetente Partner im Natur- und Gewässerschutz”)

SPD und CDU wollen daher die Arbeit der Vereine unterstützen und dafür Sorge tragen, dass Fischer und Angler auch in unseren Schutzgebieten der Fischerei nachgehen und damit die Wertigkeit dieser Gebiete erhalten und erhöhen.
(AVN Forderung: “Angeln in Naturschutzgebieten sichern”)

Wir wollen mit den betroffenen Verbänden über eine Novelle des Niedersächsischen Fischereigesetzes beraten.
(AVN Frage, Wahlprüfsteine: “Ist eine Novelle des Nds. Fischereigesetzes erforderlich?”)

(Zeile 2648 ff.)
UMWELT
2. Gewässer-, Grundwasser- und Trinkwasserschutz
Wir werden in Ergänzung zum landwirtschaftlichen Fachrecht ein Wassergesetz erarbeiten, welches einen begrünten Saumstreifen von einem Meter Breite an den Gewässern erster, zweiter und dritter Ordnung vorsieht, der die Kriterien einer ökologischen Vorrangfläche ohne Düngung und Pflanzenschutz erfüllt.
(AVN Forderung: “Neue Wege bei der Sicherung von Gewässerrandstreifen”)

(Zeile 2756 ff.)
4. Naturschutz, Artenschutz und Biodiversität

Die Trägerschaft für Ökologische Stationen muss allen anerkannten Naturschutzverbänden oder entsprechenden Kooperationen offenstehen. Eine nachhaltige Pflege von Schutzgebieten wird auch durch paritätisch besetzte Landschaftspflegeverbände gewährleistet und ist bei großflächigen und arbeitsintensiven Projekten besonders geeignet. 
(AVN Forderung: “Ökologische Stationen für Jäger und Angler öffnen”)

SPD und CDU streben eine engere Zusammenarbeit aller anerkannten Naturschutzverbände und Kooperationen an. Hierzu wollen wir prüfen, ob die Struktur des Landesbüros Naturschutz nach dem Vorbild regionaler Arbeitsgemeinschaften geöffnet oder eine zusätzliche Vernetzungsstruktur geschaffen werden soll.”
(AVN Forderung: “Naturschutzverbände gleichberechtigt fördern”)

Wir sind stolz auf diesen Erfolg und bedanken uns bei allen, die unsere Arbeit in dieser Richtung unterstützt, gefördert oder verbreitet haben!

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