01.07.2015
EU Gechtsurteil stützt Verschlechterungsverbot der WRRL
Heute Nachmittag fällten die EU Richter in Luxemburg ein wichtiges Urteil – für die Belange des Gewässerschutzes in Deutschland und Europa.
Nach einer Klage des BUND gegen die Pläne zur Weservertiefung hatte das Bundesverwaltungsgericht um Klärung seitens der EU gebeten, was die Auslegung der EU Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) angeht; ganz speziell das so genannte “Verschlechterungsverbot”. Danach darf sich die ökologische Qualität eines Gewässers durch Eingriffe jeder Art nicht verschlechtern.
Einen schnellen Überblick zum heutigen Urteil bietet der Bericht im NDR Fernsehen und auf der NDR website.
Das Gericht räumte nur dann Ausnahmeregelungen ein, wenn ein “übergeordnetes öffentliches Interesse” bestehe.
Damit sollte immerhin der Neubau von Wasserkraftanlagen erheblich erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht worden sein. Inwieweit etwa die Abwassereinleitungen durch die K+S AG von diesem Urteil betroffen sein werden, und wie der Passus “übergeordnetes öffentliches Interessse” im Einzelfall ausgelegt wird, muss abgewartet werden.
Eine Experteneinschätzung bei ZEIT online:
“Nach Ansicht von Professor Michael Reinhardt, dem führenden deutschen Experten für Wasserrecht, wird das Urteil zudem die Vertiefung von Weser und Elbe eher erleichtern als erschweren.
“Der EuGH hat ein sehr pragmatisches Urteil gesprochen und damit einen Webfehler des europäischen Wasserrechts ausgeglichen”, sagte Reinhardt, Direktor des Instituts für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht, am Mittwoch der dpa in Hamburg.
Der EuGH sei nicht der strikten Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie des EU-Generalanwalts Niilo Jääskinen gefolgt, sondern habe das Verschlechterungsverbot abgemildert. Nun könne sich ein Gewässer innerhalb eine Güteklasse verschlechtern, sofern es die Klasse halte, ohne dass ein Verstoß gegen die EU-Richtlinie vorliege.”