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Darf ich am Mittellandkanal (MLK) und den Stichkanälen beim Angeln grillen oder ein offenes Feuer entzünden?

Nein, Grillen und das Entzünden von offenem Feuer sind an Bundeswasserstraßen wie dem Mittellandkanal und den Stichkanälen grundsätzlich verboten – eine Ausnahme wird hierbei auch nicht beim Angeln gemacht.

Gemäß der Wasserstraßen-Betriebsanlagenverordnung (WaStrBAV) ist in § 2 die zweckfremde Nutzung von Ufergrundstücken und Betriebswegen verboten – hierbei wird ausdrücklich auch jegliches Entzünden von Feuern (also auch grillen) aufgezählt.

Hier findest du den Link zur Rechtsgrundlage:
WaStrBAV – Wasserstraßen-Betriebsanlagenverordnung
https://www.gesetze-im-internet.de/wastrbav/BJNR704350016.html

Feuer machen, Kanal, MLK, Stichkanal, Mittellandkanal

Der MLK – das Entzünden von Feuern ist entlang der Gewässerstrecke gänzlich verboten.