Nein, das Einsetzen von Reusen und anderen Fanggeräten zum Fisch- und Krebsfang ist in den Kanälen auf den AVN Verbandsabschnitten (basierend auf Vorgaben aus den jeweiligen Pachtverträgen) nicht gestattet (siehe auch unter “Zugelassene Fanggeräte” auf dem jeweiligen Erlaubnisschein).