ACHTUNG: Vom 01.02. – 31.05. ist das Angeln mit totem Köderfisch sowie Fischfetzen verboten. Vom 01.03. – 31.05. ist die Spinnangelei mit Kunstködern (unabhängig von der Ködergröße!) nicht gestattet.
Ab 2026 darf in der Raubfischschonzeit (01.03. – 31.05.) mit Wurm auf Flussbarsche geangelt werden, jegliche gefangenen Zander/Hechte müssen unmittelbar – nach Möglichkeit im Wasser – abgehakt und schonend zurück gesetzt werden. Werden Zander / insbesondere dunkel gefärbte Zander gefangen, ist unmittelbar der Angelplatz zu wechseln.

Während der Raubfischschonzeit darf nicht mit Kunstködern gefischt werden, der Einsatz von Dropshot o. ä. Montagen mit Wümern als Köder ist jedoch zulässig.