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Muss ich die Fischereiabgabe NRW entrichten, wenn ich auf der AVN-Strecke des Mittellandkanals auf nordrhein-westfälischem Landesgebiet angle?

Stand 29.06.2026

Ja . Wenn Du auf dem Abschnitt des Mittellandkanals angelst, der auf dem Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) liegt, musst Du zum Zeitpunkt der Fischereiausübung die nordrhein-westfälische Fischereiabgabe entrichtet haben. ACHTUNG: Das gilt auch dann, wenn Du einen gültigen Fischereischein aus einem anderen Bundesland (Niedersachsen) besitzt.

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen stellt hierzu klar: „Zum Zeitpunkt der Fischereiausübung im Land Nordrhein-Westfalen muss die nordrhein-westfälische Fischereiabgabe entrichtet sein. Daher müssen zukünftig auch Fischereischeininhaberinnen und -inhaber aus anderen Bundesländern die Fischereiabgabe in Nordrhein-Westfalen bezahlen, wenn sie in Nordrhein-Westfalen angeln möchten.“ Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in § 36 Absatz 2 des Landesfischereigesetzes Nordrhein-Westfalen (LFischG NRW).

Das bedeutet für die Mittellandkanal AVN-Strecke in NRW:
Angelst Du auf dem Teil der AVN-Strecke, der auf NRW-Gebiet liegt, musst Du die Fischereiabgabe des Landes Nordrhein-Westfalen bezahlt haben – unabhängig davon, in welchem Bundesland dein Fischereischein ausgestellt wurde. Kinder und Jugendliche von 10 bis einschließlich 15 Jahren sind, sofern sie noch keinen eigenen Fischereischein besitzen und unter Aufsicht angeln, von der Abgabenpflicht befreit. Kinder und Jugendliche, die Ihren Fischereischein mit 12 Jahren bereits abgelegt haben, müssen die Fischereiabgabe zu den üblichen Konditionen bezahlen.

 

Wie hoch sind die Fischereiabgabe Gebühren?
Die Fischereiabgabegebühren (NRW) findest Du in folgender Tabelle (Stand: 2026) und hier auf der offiziellen Webseite des LAVE (NRW).
Fischereiabgabe, Nordrhein-Westfalen, NRW
Quelle: https://www.lave.nrw.de/themen/fischerei/leitstelle-fuer-fischereischeinwesen 

 

Wie kann ich die Fischereiabgabe entrichten?
Du kannst die Fischereiabgabe online über das NRW-Serviceportal (laut Aussagen der Leitstelle Fischereiwesen möglich ab dem 03.07.2026), über einen einfachen BundID-Login (Login über E-Mailadresse/Benutzername und Passwort) oder bei der örtlich zuständigen Behörde in NRW entrichten. Die örtliche Zuständigkeit liegt bei der nordrhein-westfälischen Stadt oder Gemeinde, in deren Zuständigkeitsbereich du die Fischerei ausüben möchtest (siehe unten). Bei Nutzung des BundID-Logins empfiehlt die Behörde unbedingt darauf zu achten, dass die im BundID-Konto hinterlegten Personendaten mit den Angaben deines Personalausweises übereinstimmen. Stimmen die Daten nicht überein, kann dies zu Fehlfunktionen bei den Onlinediensten sowie zu Schwierigkeiten bei der Kontrolle durch die Fischereiaufsicht führen.

Bitte beachte: Die online Bezahlung über die digitalen Plattformen kann alleinig mittels Kreditkarte erfolgen – andere Bezahlmethoden (z.B. Paypal oder Klarna) werden leider nicht angeboten.

Hier findest du die zuständige Gemeinden an der MLK Strecke:
Gemeinde Westerkappeln 
Gemeinde Recke

 

Ich habe noch Fragen zur Fischereiabgabe in NRW – an wen kann ich mich richten?
Die meisten Fragen sind hier in der FAQ Datei der Leitstelle Fischereiwesen beantwortet. Weitere Informationen zur Fischereiabgabe und auch zum neuen digitalen Fischereischein erhältst du bei der zuständigen Leitstelle für Fischereiwesen (NRW) direkt. Fragen kannst du per Email an: service@digifisch-nrw.de oder telefonisch unter: 02361 305-6606 (montags, mittwochs und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr, donnerstags von 13:00 bis 16:00 Uhr) stellen.

 

Was wird von der Fischereiabgabe (NRW) bezahlt?
Die Fischereiabgabe leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz und zur Entwicklung der Gewässer und Fischbestände. Die Fischereiabgabe in Nordrhein-Westfalen wird zweckgebunden zur Förderung der Fischerei eingesetzt. Finanziert werden unter anderem Untersuchungen von Fischbeständen und ihren Lebensräumen, Maßnahmen zur Verbesserung von Gewässerstrukturen, die Wiederansiedlung heimischer Fischarten, notwendige Fischbesatzmaßnahmen sowie die Aus- und Fortbildung in der Angelei. Davon profitieren Anglerinnen und Angler unmittelbar durch gesündere Fischbestände, intakte Gewässerlebensräume und die langfristige Sicherung attraktiver Angelmöglichkeiten.

Lachsbesatz, Fischereiabgabe

Durch die Fischereiabgabe wird unter anderem der Besatz bedrohter Fischarten (hier Atlantische Lachse) finanziert.

Quellen: