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Welche Entnahmeregelungen (Schonmaß und Entnahmelimit) gelten für den Wolfsbarsch an der niedersächsischen Nordseeküste?

Der Wolfsbarsch (Dicentrarchus labrax) ist ein sehr begehrter Speisefisch, der vermehrt an unserer Nordseeküste gefangen wird. Da Wolfsbarsche vergleichsweise langsamwüchsig sind, müssen die Bestände sorgfältig bewirtschaftet werden, um eine Überfischung dieser Art zu vermeiden. In Europa gelten dementsprechend unionsweite Entnahmeregelungen in den Küstengewässern.

Für unseren niedersächsischen Küstenabschnitt gelten folgende Regelungen (Achtung: die untenstehenden Daten gelten nur für das Jahr 2024; Quelle):

Schonzeiten

1. Februar bis zum 31. März 2024 – gefangene Wolfsbarsche müssen in dieser Zeit unmittelbar nach dem Fang wieder zurückgesetzt werden

 

Entnahmeregelungen (1. April bis zum 31. Dezember 2024)

Mindestmaß  – 42 cm

Entnahmelimit – maximal 2 Tiere/Tag je Angler