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Zählt eine mit Wurm beköderte Rute/Montage auch als Raubfischrute an den AVN Gewässern?

Nein, eine mit Wurm / Tauwurm bestückte Rute/Montage zählt nicht als Raubfischrute. Es kann theoretisch mit drei Ruten mit Wurm als Köder an den Verbandsgewässern des AVN gefischt werden.

Als Raubfischrute werden jene gezählt, die mit Köderfischen/Köderfischfetzen bestückt sind – hiervon dürfen an den AVN Gewässern maximal zwei ausgelegt sein.

keine Raubfischmontage; Wurmmontage; Aalangeln; zwei Raubfischruten; Raubfischangeln; Friedfischangeln; AVN Gewässer; Mittellandkanal; MLK; ESK; Matthias Emmrich

Ruten/Montagen, die lediglich mit einem Wurm bestückt sind, gelten an den AVN Gewässern nicht als Raubfischrute/-montage