20.06.2018
Regierung setzt auf Eigenverantwortung der Angler
20. Juni 2018
“Das ist ein Erfolg auf ganzer Linie – für alle Angler in Niedersachsen”, so Werner Klasing, Präsident des Anglerverband Niedersachsen, in einem ersten statement.
Er begrüßt insbesondere die Aussage von Ministerin Barbara Otte-Kinast, dass der liberale Charakter des Gesetzes erhalten bleiben solle, und dass Natura2000-Gebiet an Gewässern und eine fischereiliche Nutzung sich in aller Regel nicht ausschlössen.
Hintergrund:
Der Nds. Landtag hat gestern die lange geplante Novelle des Niedersächsischen Fischereigesetzes mit großer Mehrheit verabschiedet.
Dabei folgten die Abgeordneten in einem zentralen Punkt der umfangreichen Stellungnahme des Anglerverbandes Niedersachsen (hier als PDF, 480kB).
Denn:
Ein erster Entwurf der damaligen rot-grünen Landesregierung sah vor, Besatzmaßnahmen zukünftig nur noch zuzulassen, wenn “Nachteile für die natürlichen Lebensgemeinschaften in dem Gewässer und für die Bewirtschaftung der Fisch- und Krebsbestände infolge des Besatzes auszuschließen sind.”
Das hätte insbesondere in Schutzgebieten zu unkalkulierbaren Risiken in der Gewässerbewirtschaftung geführt.
Zumal die eigenverantwortliche Gewässerhege unter den Generalverdacht illegalen Handelns gestellt worden wäre.
Jeder Fischbesatz hätte somit im Zweifel als genehmigungspflichtiges Projekt im Sinne der FFH-Richtlinie ausgelegt und seitens einer kritischen Naturschutzbehörde versagt werden können.
Dieser Passus wurde aufgrund der AVN-Stellungnahme komplett gestrichen, so dass die bewährte und eigenverantwortliche Bewirtschaftung der Gewässer durch unsere Vereine weiterhin möglich bleibt!
Presse-Info des Ministeriums vom 20.06.2018
Barbara Otte-Kinast bekannte sich als zuständige Fachministerin in einer Presse-Information vom heutigen Mittwoch deutlich zum “Grundgedanken des sehr liberalen niedersächsischen Fischereirechts” und stellte klar, dass ihr Ministerium “weiterhin viel Wert auf Eigenverantwortung” lege: “Wir haben damit durchwegs gute Erfahrung gemacht.”
Die Ministerin hob hervor, dass der Gewässerschutz eine fischereiliche Nutzung in aller Regel nicht ausschließt:
„In den meisten Schutzgebieten ist eine fischereiliche Nutzung mit den Schutzzielen sehr gut vereinbar.“
Der AVN bedankt sich für die gute Zusammenarbeit mit dem Landwirtschaftsministerium und dem LAVES als Fischereifachbehörde, die uns bei zahlreichen Erörterungsterminen Gehör geschenkt haben.
Unser Dank gilt auch zahlreichen Landtagsabgeordneten, die den Gesetzesentwurf im Vorfeld mit uns diskutiert und schließlich in unserem Sinne mitgetragen haben!
Der nächste Schritt wird die Anpassung der Binnenfischereiordnung sein. Auch hier ist der AVN seit Monaten im Gespräch mit den Fachbehörden und der Politik.