29.06.2020

Höhere Fördersumme, bessere Kostenabdeckung

Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasser, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat die Richtlinien für seine Förderung von Kleinmaßnahmen geändert.
Ab sofort und in diesem Jahr noch bis zum 17. Juli!!! können Anträge auf Förderung von “Kleinen Vorhaben” (vorher: “Kleinmaßnahmen”) im Gewässerschutz eingereicht werden.

Neu:
Die Höchstgrenze der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben wurde von bisher 15.000 EURO auf jetzt 100.000 EURO / Projekt angehoben.
Für den Antragszeitraum bis 17.07. stehen insgesamt 750.000 EURO zur Verfügung.

Ausgaben für Material sind bis zu 100% zuschusssfähig, sonstige bis 90% (Eigenanteil – nicht zuwendungsfähig! – mind. 10%).

Förderfähig “sind “kleine Vorhaben”, die eigenständig und in sich abgeschlossen sind, sowie die Zielerreichung der EG-WRRL unter lokalen bzw. regionalen Gesichtspunkten unterstützen.

Weitere Infos finden Sie auf der website des NLWKN.

Im September soll es laut Pressemitteilung einen weiteren Aufruf zu Förderungen geben, dann aus dem ELER-Programm des Landes.
Wir werden dann darüber berichten.

Falls Sie nicht sicher sind, ob Ihre Projekte förderfähig sind oder Hilfestellung brauchen beim Ausfüllen des Förderantrages oder der späteren Abwicklung, zögern Sie bitte nicht, uns anzurufen – wir unterstützen gerne!

Foto: © Florian Möllers (NLWKN-Kleinmaßnahme am Leckermühlbach im Landkreis Osnabrück)

FMO 180414 180644

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