08.07.2013 |
“Crash-Kurs” zur Finanzierung von Gewässerrenaturierungsmaßnahmen
rg. Seit 2012 hat das Nds. Umweltministerium eine weitere Möglichkeit zur Finanzierung von Gewässerrenaturierungsmaßnahmen geschaffen. Durch die Förderrichtlinie Kleinmaßnahmen haben nun auch Angelvereine die Möglichkeit sich kleinere Maßnahmen in eigener Trägerschaft finanzieren zu lassen. Für alle Maßnahmen, wie z. B. die Herstellung von Laichplätzen, Uferbepflanzungen, Anlage von Strömungslenkern etc. , wird bis zu einer Höhe von 15.000 € ein Zuschuss von bis zu 90 % gewährt. Wenn lediglich Kosten für Material, anfallen, wie z. B. der Kies für einen neuen Forellenlaichplatz, ist auch eine Vollfinanzierung möglich.
Die Kommunale Umweltaktion hat nun alle Interessierten und insbesondere Angelvereine zu einem Crash-Kurs “Fließgewässerentwicklung – von der Projektidee über den Fördermittelantrag bis zur Abrechnung” eingeladenl. Hier finden Sie die Einladung, Programm und Anmeldeformular.
Das Seminar findet statt am 19. August 2013 (Montag) von 10:00 bis 15:30 Uhr bei der Kommunalen Umwelt-AktioN, Arnswaldtstraße 28, 30159 Hannover.
Da die Anzahl der Seminarplätze begrenzt ist, entscheidet der Eingang Ihrer Anmeldung über die zu vergebenden Seminarplätze. Eine schnelle Anmeldung wird empfohlen – Tel. 0511 / 3 02 85-60. Für Rückfragen zum Seminar stehen auch Frau Julia Nicolaus (Tel. -52; E-Mail: nicolaus@uan.de) und Dr. Nikolai Panckow (-46; E-Mail: n.panckow@uan.de) jederzeit gern zur Verfügung.
Mehr zur Förderrichtlinie Kleinmaßnahmen finden Sie auch auf der WRRL-Infobörse (WIB).
Beispiel für eine gelungene und von Angelvereinen umgesetzte Kleinmaßnahme – Kieslaichplätze für Meerforellen in einem Heidebach