Daumen hoch nach Celle für ein großes Herz für die Äsche und andere Fischarten im Landschaftsschutzgebiet (LSG) Örtze.
Für die Vergrämung des Kormorans im LSG erließ der Landkreis eine Allgemeinverfügung bis 2025, die mustergültig sein sollte für ähnliche Antragsverfahren: Amtsblatt_30-2022_03_10
(1) „Die Verfügung bleibt solange in Kraft, bis sich aus dem Monitoring ergibt, dass die Erforderlichkeit nicht mehr gegeben ist.“
(2) Die Allgemeinverfügung gilt revierübergreifend; d.h. die Antragshürden für die einzelnen Revierinhaber sind nicht mehr gegeben. Das kann und sollte auch in anderen Landkreisen so umgesetzt werden.
(3) Es gelten ansonsten die Bestimmungen der Kormoranverordnung, d.h. keine weitergehenden räumlich-zeitlichen Einschränkungen.
Damit folgt der Landkreis den fachlichen Empfehlungen des AVN und der Antragsteller und geht sogar noch darüber hinaus.
Ausführliche Infos zur Kormoranverordnung und zum Runderlass findet Ihr bei uns auf der website.
Wenn Ihr Unterstützung braucht bei Anträgen für Eure Gewässer oder wissen wollt, ob ein Antrag Aussicht auf Erfolg hat: Meldet Euch bei uns!
Foto: © F. Möllers