25.11.2020
Bejagung jetzt auch in Schutzgebieten möglich!
Lange haben wir darauf gewartet, jetzt endlich ist es möglich, gefährdete Fischarten auch in Schutzgebieten wirksam zu schützen. Das war im Rahmen der aktuellen Kormoranverordnung nicht möglich.
Der neue Runderlass ist deshalb ein “Meilenstein” für den Fischartenschutz in Niedersachsen.
Er kommt mit einer Auflistung aller prioritären und höchst prioritären Gewässer und Fischarten, mit Angaben für eine wirksame Vergrämung zur Zeit von Fischwanderungen/Laichzeiten und Kartenmaterial.
Der AVN hat in den vergangenen zwei Jahren intensiv am Entstehen des Erlasses mitgearbeitet.
Für die enge Kooperation mit dem Ministerium für Umwelt und dem Ministerium für Landwirtschaft und dem Fischereikundlichen Dienst an dieser Stelle ein ausdrückliches Dankeschön!
Jetzt liegt es an den Vereinen in Niedersachsen, Anträge zu stellen bei den Unteren Naturschutzbehörden. Das geht natürlich nur über die/einen Jagdausübungsberechtigten.
Bitte melden Sie sich bei uns, wir unterstützen Sie gerne!
Hier geht es zur Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt vom 25.11.2020 (scrollen!)
Aktualisierung, 26.11.: Hier geht’s zur Pressemitteilung der Ministerien für Umwelt und Landwirtschaft.
Bemerkenswert folgender Satz (Zitat): “Für bestimmt Fischarten stellt die Entnahme durch Kormorane bereits derzeit eine signifikante Bedrohung dar.”
Eine derart deutliche Anerkennung der Fraßschäden durch Kormorane seitens eines Umweltministeriums dürfte in Deutschland einmalig sein.
Foto: © Florian Möllers