09.10.2019
Scharfe Kritik des AVN
Seit 2016 hat der AVN die Evaluierung der Maßnahmen der Nds. Kormoranverordnung begleitet, an sämtlichen Sitzungen teilgenommen, Vorträge gehalten und für einen besseren Fischartenschutz geworben.
Zahlreiche Angler haben die Erfassung von Daten zu Überwinterungsplätzen 2018/2019 unterstützt.
Heute endete die Frist der Verbandsanhörung zur Neuauflage der Kormoranverordnung.
Ja, die Teilnehmer des Ausschusses mussten anerkennen, dass Kormorane wildlebende Fischpopulationen schädigen und bedrohte Arten wie die Äsche extrem gefährden können. Endlich, nach Jahren der fachlichen Argumentation und der Vorlage zahlreicher Studien, endlich wird diese Tatsache auch in der Neufassung des Textes der Nds. Kormoranverordnung schriftlich festgehalten!
Aber: Als wäre die Tinte auf dem Papier nichts wert, verkürzt der Vorschlag für den neuen Verordnungstext die Zeit, in der erwachsene Kormorane vergrämt und geschossen werden dürfen, um 7! (sieben) Wochen. Noch dazu in der extrem kritischen Phase der Äschenlaichzeit, im gesamten März! In der Phase also, wo Kormorane der Art den größten Schaden zufügen können.
Eine weitere Kürzung betrifft den August – die Zeit also, wenn Nichtbrüter, Jung- und Altvögel aus Dänemark, Polen und NL zu Hunderten in Niedersachsen eintreffen, rasten, fressen.
Begründung des NLWKN / der Staatlichen Vogelschutzwarte:
Aufgrund klimatischer Veränderungen habe sich die Brutzeit der Kormorane verlängert: Die Vögel würden früher mit der Brut beginnen (im März) und Vögel, die ihr Gelege verloren hätten, würden noch im August ihre Jugen aufziehen.
Und als wäre das nicht genug, macht die Neufassung die Vergrämung in Schutzgebieten nahezu unmöglich, sie verbietet sie sogar! Weist aber darauf hin, dass die zuständigen Unteren Naturschutzbehörden (UNB) Ausnahmegenehmigungen erteilen können. Na, vielen Dank! Wir hatten mit allem Nachrdruck darum geworben, eine Verfügung des Ministeriums zu bekommen, in der die UNB angewiesen werden, Ausnahmegenehmigungen an prioritären Äschengewässern in Niedersachsen (14 Stück) auf jeden Fall zu erteilen.
Statt dessen stehen wir schlechter da, als vorher!
Um die letzte Ausnahmegenehemigung (für die Seeve) haben wir zwei Jahre gekämpft. Anderen Vereinen wurde bei Anfrage nach einer Genehmigung bereits am Telefon von Mitarbeitern der UNB nahegelegt, einen solchen Antrag erst gar nicht zu stellen: Er würde per se verweigert, der Prozess könne endlos in die Länge gezogen und eine Bearbeitungsgebühr so hoch angesetzt werden, dass den Vereinen die Lust am Antragstellen sicher schnell vergehe (O-Ton UNB-Mitarbeiter!).
Sieht sie so aus, die Naturschutzpolitik der Landesregierung, von SPD und CDU?
Wir sind schwer enttäuscht und sauer, dass wider besseren Wissens! wieder einmal Fische als Lebewesen zweiter Klasse eingestuft wurden.
Ein Brief an das Umweltministerium mit der Bitte um ein dringendes Gespräch geht noch diese Woche raus. Aber was wird das schon bringen?
Es wird Wochen dauern, vielleicht sogar bis 2021, bis wir überhaupt einen Termin im Ministerium bekommen, und egal, welche Fakten wir vorlegen, die Deutungshoheit im Naturschutz in Niedersachsen und sogar im Fischarten- und Gewässerschutz, liegt offensichtlich nicht bei den Fischereibiologen des AVN, sondern – wie eh und je – beim Vogelschutz.
Hier unsere Stellungnahme zum download.
Foto: Florian Möllers