27.10.2016
Landtagsbeschluss: Verlängerung um 3 Jahre – mit Auflagen
27. Oktober 2016
Die Fraktionen hatten sich Ende September bereits darauf geeinigt, heute folgte der nötige Beschluss im Landtag:
Die bestehende Kormoranverordnung (gültig bis 31.12.2016) wird weitere drei Jahre fortgeführt; mit leichten Verschärfungen.
Zum Beispiel:
1) Bislang war die Verordnung jeweils um sechs Jahre verlängert worden. Das vor dem Hintergrund, dass für Niedersachsen verlässliche Zahlen zur Wirksamkeit der Verordnung und der Abschüsse fehlen. 2019 soll es deshalb eine Überprüfung geben, um ggf. Anpassungen vornehmen zu können. Bis dahin soll das LAVES-Dezernat für Binnenfischerei entsprechende Daten sammeln und auswerten, die Effekte der Anwendung der Verordnung belegen.
2) Brütende Vögel dürfen (auf dem Nest) nicht mehr geschossen werden.
3) Untere Naturschutzbehörden können die Genehmigung zum Abschuss für FFH/Natura2000 Gebiete und Naturschutzgebiete verweigern. Ein Abschuss war bislang in einem Umkreis von 500 m rund um fischereilich genutzte Gewässer den Jagsausübungsberechtigten gestattet.
Eine aktuelle Pressemitteilung dazu von der CDU, die sich wie auch die FDP für eine Verlängerung stark gemacht hatte.
Siehe auch einen Beitrag im NDR Fernsehen von heute:
https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/hallo_niedersachsen/Kormorane-weiterhin-zum-Abschuss-freigegeben,hallonds35634.html
Foto: © Florian Möllers (freilebender Graureiher & Kormoran, aufgenommen im Zoolog. Garten Berlin)