19.04.2016

Umweltministerium stimmt Antrag zur Verlängerung zu

22. April 2016

Niedersachsens Fischer, Teichwirte und Fischzüchter dürfen auch weiterhin Kormorane vergrämen oder auch töten. Einem entsprechenden Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP hat das Umweltministerium jetzt zugestimmt. Die bislang geltende Verordnung (läuft Ende 2016 aus) bleibt damit in Kraft.

LSFV web Duemmer 03 FMO
Foto: F. Möllers

Gero Hocker (MdL, Umweltpolitischer Sprecher FDP): „Der Kormoran kann mittelständische Fischereibetriebe schnell an den Rand der Existenzbedrohung bringen. Die Schäden können innerhalb weniger Stunden bis zu 80 Prozent des Gesamtbestandes betragen. Deshalb ist die Kormoranverordnung, die Umweltminister Sander damals eingeführt hat, wichtig und richtig.“

Die Pressemitteilung der FDP Fraktion finden Sie hier.

Randnotiz:
Am Dümmer hielten sich im Spätwinter diesen Jahres ungewöhnlich wenige Kormorane auf (<100). Auch Haubentaucher und Gänsesäger sucht man auf weiten Flächen des Sees vergeblich. Bei Testbefischungen fing LSFV-Verbandsbiologe Matthias Emmrich in den Häfen und im Freiwasser weniger als 10 Fische bis 20 cm Größe.
Unsere Theorie: der Fischbestand in dieser Altersklasse ist komplett zusammengebrochen (von fischfressenden Vögeln massiv dezimiert worden). Deshalb weichen sie auf andere Gewässer aus. Selbst die Naturschützer und Vogelkundler am Dümmer sind “sehr besorgt”.