03.03.2017
Politiker diskutieren Angelverbote & Natura2000
3. März 2017
“Sie (die Angelvereine, Anm. der Red.) leisten Erhebliches für den Fischartenschutz, die Gewässerreinhaltung und die Renaturierung unserer heimischen Gewässer unter erhöhtem persönlichen Aufwand. {…} Ihre Arbeit für die Natur ist staatlich nicht leistbar und deshalb auch unverzichtbar.” Axel Brammer, SPD (Zitat aus dem vorläufigen Stenografischen Protokoll der Debatte)
In diesem Tenor beschlossen am Abend des 2. März 2017 die Fraktionen im Nds. Landtag, einem Änderungsvorschlag von SPD und Grünen (17-7433, PDF) zu einem Antrag der FDP aus dem September 2016 zuzustimmen.
(Das Ergebnis lautete nicht “einstimmig” wie zunächst anhand des stenograf. Protokolls vermutet, sondern: mit Gegenstimmen aus CDU & FDP – danke für den Hinweis an die Fraktion der GRÜNEN, Volker Bajus MdL)
Wie bitte?
Die FDP hatte damals in etwa gefordert, der Landtag möge über die Einschränkungen des Angelns durch die Ausweisungspraxis von Natura2000 Schutzgebieten diskutieren, Verbesserungen herbeiführen, die Angler als wertvolle Partner im Natur- und Artenschutz wahrnehmen und sie besser zu unterstützen.
Dazu kam es 2016 nicht, die Debatte wurde vertagt.
Was war passiert?
Ende September 2016 veröffentlichte der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasser-, Küsten – und Naturschutz (NLWKN), die oberste Naturschutzbehörde des Landes, eine Neufassung der Musterverordnung (scrollen, “Arbeitshilfen zur Ausweisung…”).
Ohne die Medienkampagne des AVN im Sommer 2016 wäre es zu dieser wichtigen Neufassung nicht gekommen. Einige Kritikpunkte des AVN sind in die neue Version eingeflossen. Einige bleiben nach wie vor zu unscharf formuliert und geben Spielraum für unnötige Interpretationen, ein paar Vorschläge wurden nicht berücksichtigt.
Trotzdem begrüßt der AVN diese Neufassung ausdrücklich und auch die politische Auseinandersetzung dazu.
Die Regierungsparteien legten dann im Januar 2017 den gestern beschlossenen Änderungsvorschlag zum Antrag der FDP vor.
Darin werden die Angler von allen Fraktionen für ihren großen und wertvollen Einsatz beim Erhalt der heimischen Artenvielfalt und etwa in der Nachwuchsarbeit ausdrücklich gelobt.
Nach Auskunft des Ministeriums für Umwelt wurden die Unteren Naturschutzbehörden nochmals sehr deutlich darauf hingewiesen, dass auch die Neufassung der Musterverordnung immer erst nach sorgfältiger Prüfung und angepasst an die örtlichen Gegebenheiten angewendet werden solle. Das scheint nicht in allen Landkreisen angekommen zu sein.
Aktuell etwa im Heidekreis bei der Diskussion um das Aller-Leinetal-Schutzgebiet. Die Forderungen berücksichtigen dabei nicht die überarbeitete Version der Musterverordnung und gehen zum Teil sogar über die alte Fassung noch hinaus.
Jede dieser unangemessenen Forderungen müssen die Mitarbeiter und Präsidiumsmitglieder des AVN in Ortsterminen und langen Schriftwechseln begründet widerlegen und aus den Entwürfen für die Schutzgebietsverordnungen wieder “herausdiskutieren”.
Über die weiteren Entwicklungen halten wir Sie gerne auf dem Laufenden.
Foto: © F. Möllers