06.02.2016

LSFV: Angler stören keine Teichfledermäuse!

17. Februar 2016

Natürlich nicht, möchte man als vernünftiger Mensch denken. Wie soll das auch gehen?

Zum Hintergrund der Stellungnahme des LSFV:
Im Rahmen der Ausweisung eines neuen Landschaftsschutz- (nicht Naturschutz-!)gebietes im Bereich der Nienburger Marsch will der Landkreis Nienburg die Teichfledermaus als gefährdete Art und “natürliche eutrophe Seen mit Laichkraut-Froschbiss-Gesellschaften” als Lebensraumtyp schützen. Soweit so gut.

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Teichfledermaus (Myotis dasycneme) in der Hand eines Biologen – Foto: Rudmer Zwerver

Um den Schutzzwecken (Fledermaus und Lebensraumtyp) gerecht werden zu können, will der Landkreis das Angeln an den Gewässern der neuen Schutzgebiete massiv beschränken.

In den Vollzugshinweisen zur Nds. Artenschutzstrategie für die Teichfledermaus konnten die Mitarbeiter des LSFV keinen Hinweis finden, dass das Angeln eine Gefährdung für die Art darstellt und Handlungsbedarf zur Einschränkung des Angelns besteht.
Eine Gefährdung der eutrophen Seen mit Laichkraut-Froschbiss-Gesellschaften durch Angler ist theoretisch nur durch intensive Uferschädigungen denkbar; auch hier geben die Vollzugshinweise der NLWKN keine Empfehlungen und Begründungen für Beschränkungen.

Der LSFV Niedersachsen hat fristgerecht eine eindeutige Stellungnahme aufgrund zahlreicher wissenschaftlicher Quellen verfasst. Fazit: Angler stören Teichfledermäuse nicht.
Wir stellen sie Ihnen hier gerne zum download zur Verfügung (PDF, 600kB).

Aktuell soll das Angeln im Rahmen Dutzender neuer Schutzgebietsausweisungen vielerorts mehr oder weniger stark beschränkt werden.
Das lassen wir uns nicht bieten und beziehen Stellung – wo immer es geht!
Und zwar in mehreren hundert Stellungnahmen pro Jahr, um Beschränkungen der Angelei abzuwenden.
Sonst stehen wir bald überall außen vor.

Wie es ausgeht in Nienburg, darüber halten wir Sie hier und in unserem Newsletter auf dem Laufenden.
Vielen Dank für Ihr Interesse!