29.05.2019

…und Beschränkungen für Besatz

In einer Stellungnahme vom 19. Mai zur Novelle der niedersächsischen Aalverordnung fordern die Verbände nicht nur ein Fangverbot auch in Binnengewässern, nein, auch der Besatz soll nur noch als reine Naturschutzmaßnahme und in unbefischten Gewässern möglich sein!

Zitat:
Weiterhin muss die Sterblichkeit von Aalen durch Angler*innen und Berufsfischer*innen in Binnengewässern reduziert werden

Daher halten wir ein Aal-Fangverbot sowohl in Binnengewässern als auch im Küstenmeer für erforderlich, bis sich der Bestand des Aals deutlich erholt hat …”

Die Stellungnahme stammt aus dem LABÜN, dem “Landesbüro für Naturschutz”.
LABÜN, kennen Sie nicht? Klingt wie ein Repräsentantenhaus aller Naturschutzverbände in Nds.?
Leider nein, es sind dort nämlich tatsächlich nur vier anerkannte Naturschutzverbände vertreten: NABU, BUND und zwei weitaus kleinere.
Vordringliche Aufgabe der MitarbeiterInnen: Das Verfassen von Stellungnahmen zu Naturschutzvorhaben mit landesweiter Bedeutung.

350.000 EURO / Jahr lässt sich das Ministerium für Umwelt diese Einrichtung kosten – seit Jahren.

Der AVN erfuhr durch Zufall von der Existenz des Büros. 2017 forderte der Anglerverband daher die Landesregierung anlässlich der bevorstehenden Landtagswahlen auf, diese einseitige Bevorteilung einzustellen oder Anglern und Jägern ein eigenes “LABÜN” zu finanzieren.

Die Regierungsparteien haben uns genau das zugesichert. Stichwort: Koalitionsvertrag.
Auch die Ministerien (Umwelt / Landwirtschaft) im persönlichen Gespräch 2018.
Ergebnis: lässt auf sich warten.

In Sachen Aal hält der AVN dagegen – mit einer eigenen Stellungnahme, die Sie hier herunterladen können.

Dort finden Sie auch die Forderungen des AVN an die Landesregierung vom 22.08.2017 zum Download.

Beim Thema LABÜN sind wir nach wie vor am Ball und unterrichten Sie gerne, sobald es dazu Neuigkeiten gibt.

FMO 140628 111157

Besatz mit Farmaalen in der Weser, Foto: F. Möllers / AVN

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