14.02.2019

AVN Einsatz für Angler erfolgreich

Bei der laufenden Ausweisung von Naturschutzgebieten im Verbandsgebiet des AVN waren seit 2016 in mehreren Fällen Nachtangelverbote geplant.
Der AVN hat dazu im Rahmen der Verbandsbeteiligung in allen Fällen kritisch und kompetent Stellung bezogen.
Unsere Kritik betraf insbesondere die entweder völlig fehlende oder mangelhafte Begründung für Beschränkungen des Nachtangelns.
Dass sie berechtigt war, zeigen die aktualisierten Schutzgebietsverordnungen (s.u.):
Alle geplanten Nachtangelverbote, u.a. in Aller, Leine, Este, Hamel und Herksbach, verschwanden “in der Schublade”.
Selbst ein seit über 20 Jahren bestehendes Nachtangelverbot an der Aue bei Stade wurde durch den Einsatz des AVN gekippt.

Damit setzte sich in allen Fällen die Erkenntnis durch, dass vermeintliche „Störungen“ des Fischotters,  z. B. durch Aalangler,  in keinem Fall ein Nachtangelverbot rechtfertigen. Das Angeln stört den Otter schlichtweg nicht in einem Maß, das Verbote rechtfertigen würde. Das bestätigten uns auch die Experten der Aktion Fischotterschutz.

Hier finden Sie links zu den Schutzgebietsverordnungen und weiter unten eine Auswahl unserer Stellungnahmen:

NSG Südlicher Drömling (LK Helmstedt)

NSG Aueniederung und Nebentäler (LK Stade) (wir berichteten)

NSG Unteres Estetal (LK Stade)

LSG Hamel und Herskbach mit Liethberg, Stadt Hameln

NSG Aller-Leinetal (LK Heidekreis) – laufendes Verfahren –

NSG Neuenburger Holz (LK Friesland)

NSG Upjever und Sumpfmoor Dose, Landkreis Friesland/Wittmund

AVN-Stellungnahmen:

NSG Südlicher Drömling
NSG Aue und Nebentäler
NSG Unteres Estetal

Wir bleiben für Sie und Euch am Ball!

FMO 160109 170026

Foto: F. Möllers / AVN

 

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