24.11.2016
Angestrebte Beschränkungen der Freizeitfischerei fachlich nach wie vor unbegründet
25. November 2016
Hier der Originaltext aus dem Newsletter der Allianz:
“Nach aktuellen Informationen aus dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) steht man bei der Ressortabstimmung zum geplanten Verbot der Freizeitfischerei in den Schutzgebieten der deutschen AWZ kurz vor einer Einigung.
“Nach aktuellen Informationen aus dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) steht man bei der Ressortabstimmung zum geplanten Verbot der Freizeitfischerei in den Schutzgebieten der deutschen AWZ kurz vor einer Einigung.
Im folgenden ist die Aussage des BMUB vom 23.11.16 zitiert.
Die Aussage mag positiv klingen, ist aber aus unserer Sicht nach wie vor unbegründet. Details und wirtschaftliche Folgen sind nach wie vor nicht vorhersehbar:
Die Aussage mag positiv klingen, ist aber aus unserer Sicht nach wie vor unbegründet. Details und wirtschaftliche Folgen sind nach wie vor nicht vorhersehbar:
“In der Tat steht seit Einleitung der Anhörungen zu den Verordnungsentwürfen im Januar 2016 das ursprünglich enthaltene, nahezu vollständige Verbot der Freizeitfischerei in der Kritik der Nutzerverbände und der Ostseeküstenländer.
Vor diesem Hintergrund wurden in intensiven mehrmonatigen Abstimmungen auf fachlicher und politischer Ebene, gemeinsam mit dem Bundesamt für Naturschutz, gebietsspezifische Anpassungen der Beschränkungen der Freizeitfischerei erarbeitet.
Die Beschränkungen werden nun zum Teil zeitlich beschränkt. Von einem kompletten Verbot der Freizeitfischerei kann also nicht mehr die Rede sein. Unseres Erachtens liegt nun vielmehr ein tragfähiger Kompromiss vor, der sowohl den Anforderungen der FFH- und Vogelschutzrichtlinie, als auch den Einwänden der Nutzerseite gerecht wird.
Beschränkungen der Berufsfischerei können aus rechtlichen Gründen nicht in den Verordnungen festgelegt werden, sondern bedürfen einer Entscheidung auf EU-Ebene. Diese werden in einem gesonderten Verfahren erarbeitet.
Wir sind zuversichtlich, dass in Kürze eine Einigung über die notwendigen Maßnahmen zur Freizeitfischerei erzielt werden wird.”
Nikolai Fichtner, Leiter des Pressereferates BMUB
Nikolai Fichtner, Leiter des Pressereferates BMUB
Bis heute kann das BMUB das geplante Verbot der Freizeitfischerei nicht nachvollziehbar begründen!
Obiger Kompromiss hat nach wie vor keine Basis.
Wir sind weiterhin der Auffassung, dass etwaige Verbote (auch anteilig oder zeitlich beschränkt) objektiv nicht zu begründen sind. Ohne Begründung kein Verbot!
Obiger Kompromiss hat nach wie vor keine Basis.
Wir sind weiterhin der Auffassung, dass etwaige Verbote (auch anteilig oder zeitlich beschränkt) objektiv nicht zu begründen sind. Ohne Begründung kein Verbot!
Da helfen auch die politisch üblichen Kompromisse nicht.
Wir lehnen jede ungerechtfertigte Einschränkung der Freizeitfischerei ab!”
Interessante politische statements / Versprechungen zum Thema “Angelverbote in der AWZ in Nord- und Ostsee” lesen Sie im vollständigen Text des Newsletters (PDF).
Foto: F. Möllers