13.06.2016

Antrag kinderleicht, Material bis zu 100% förderfähig – wir helfen gerne!

13. Juni 2016

Verbandsbiologe Matthias Emmrich besuchte eine Fortbildungsveranstaltung zum neuen Förderprogramm. Hier ist seine Zusammenfassung:

“Seit Ende Mai ist die neue Richtlinie zur Förderung der Fließgewässer veröffentlicht. Gefördert werden Maßnahmen zur Wiederherstellung und Erhaltung der natürlichen Dynamik, Struktur und Funktionsfähigkeit der niedersächsischen Gewässerlandschaft, die zur Zielerreichung der EG-WRRL beitragen. In diese Richtlinie wurde nun die vergleichsweise unkomplizierte Förderung von „kleinen Vorhaben“ (ehemals „kleine Maßnahmen“) integriert. Als kleine Vorhaben werden Projekte bis maximal 15.000 € gefördert. Sachmittel wie z.B. Kies werden zu 100 % gefördert! Bis 2020 stehen jährlich 250.000 € Landesmittel zur Verfügung.

Die Förderanträge sind an den NLWKN zu stellen.

Herr Ralf Brandt, Bürgermeister Münschmeyer-Straße 6, 27283 Verden
Telefon 04231 882180 – eMail: ralf.brandt@nlwkn-ver.niedersachsen.de

Das lediglich zwei Seiten umfassende Antragsformular kann unter folgendem Link heruntergeladen werden:
http://www.nlwkn.niedersachsen.de/wasserwirtschaft/foerderprogramme/fliessgewaesserentwicklung/44850.html

Sie haben Ideen zur Förderung ihrer Fließgewässer?
Sprechen Sie uns an! Wir beraten sie gerne und helfen bei der Antragsstellung!

FMO 160604
Foto: F. Möllers / Anglerverband Niedersachsen e.V. (Oder bei Wulften/Harz)