13.03.2019

AVN fordert klares Bekenntnis der Landesregierung zum Gewässerschutz

375.386 Menschen fordern starkes EU-Recht für sauberes Wasser

Aus der gemeinsamen Pressemitteilung:
“In einem Bündnis haben zahlreiche europäische Umwelt- und Naturschutzverbände in den letzten Monaten für eine breite Beteiligung an einer öffentlichen EU-Konsultation zur Bewertung des geltenden EU-Wasserrechts geworben. Gemeinsam kommentieren die Umwelt- und Naturschutzorganisationen Anglerverband Niedersachen (AVN), Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Deutscher Anglerverband, Deutsche Umwelthilfe (DUH), Euronatur, Forum Umwelt und Entwicklung (FUE), Grüne Liga, Landesbund für Vogelschutz (LBV), Naturschutzbund Deutschland (NABU), NaturFreunde Deutschlands, Verband Deutscher Sporttaucher (VDST), WWF und ihr Dachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) das Ende und Ergebnis der Befragung:

Der Schutz unseres Wassers braucht starke EU-Vorgaben: Mit dieser Botschaft haben sich in den letzten Wochen 375.386 Bürgerinnen und Bürger EU-weit an die Europäische Kommission gewandt und den Erhalt der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und der dort festgeschriebenen Ziele gefordert. Damit ist die Konsultation eine der erfolgreichsten Bürgerbeteiligungen in der Geschichte der Europäischen Union.”

Hier die Pressemitteilung in voller Länge.
Hier die EU-Pressemitteilung von “Living Rivers Network”.

Hintergrund:
Nur 8,2% der Gewässer in Deutschland sind in einem guten ökologischen Zustand (EU gesamt: 40%).
Seit Unterzeichnung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Jahr 2000 hat auch Niedersachsen es versäumt, die nötigen Mittel für die Umsetzung der WRRL bereitzustellen und die Bedingungen der WRRL konsequent in der Praxis umzusetzen.
Jetzt soll dieses letzte, wirksame Instrument für den Schutz unserer Fließgewässer möglicherweise auf EU-Ebene abgeschwächt werden. Unter Führung des WWF hatten sich deshalb mehrere Naturschutzverbände zusammengeschlossen und im Rahmen einer öffentlichen Konsultation für den Erhalt der WRRL geworben.

Hintergrundinformation: Voraussichtlich im Herbst 2019 wird die EU-Kommission eine Auswertung der Konsultation vorlegen. Eine Entscheidung über die Zukunft der Gesetzgebung wird im ersten Halbjahr 2020 erwartet. Die Umweltverbände werden den Prozess weiterhin eng begleiten, damit die visionären Rechtsvorschriften erhalten, von der EU-Kommission durchgesetzt und den Mitgliedstaaten vollständig umgesetzt werden.

AVN zur Situation in Niedersachsen
“Mit Lippenbekenntnissen seitens der Landesregierung kommen wir nicht weiter. Jetzt muss Geld in die Hand genommen werden, Jetzt müssen nachhaltige Entscheidungen her, die das Bekenntnis der Politik für den Schutz der Lebensgemeinschaften in unseren Fließgewässern endlich sichtbar machen. Wenn wir jetzt nicht handeln, wird das die uns nachfolgenden Generationen teuer zu stehen kommen“, so Werner Klasing, Präsident des AVN.

Der AVN-Naturschutzexperte Ralf Gerken ergänzt: “Ein massives Problem für den Schutz bedrohter Fischarten in Niedersachsen ist nach wie vor die fehlende Durchgängigkeit. Mehr als 4.000 Querverbauungen behindern die überlebensnotwenige Wanderung vieler Wasserorganismen, nicht nur von Fischen und Neunaugen. Hier brauchen wir dringend den klaren politischen Willen und die nötigen finanziellen Mittel, um unsere Fließgewässer endlich durchgängig zu machen.”  So müssten insbesondere auch Betreiber von (Klein)Wasserkraftanlagen (WKA) mit sofortiger Wirkung in die Pflicht genommen und ein von Fachleuten durchgeführtes Monitoring an vorhandenen Fischwanderhilfen eingerichtet werden. “Bestehende Wasserkraftanlagen müssen zwingend mit Wanderhilfen nachgerüstet werden, die nicht nur auf dem neuesten Stand der Technik sind, sondern den Fischauf- und abstieg nachweislich ermöglichen. Nicht nur kleine WKA müssen dringend landesweit auf den Prüfstand, was ihre Durchgängigkeit und das zugehörige Monitoring angeht, auch die ganz großen Anlagen wie etwa an der Weser in Bremen Hemelingen. Dort wird die Wanderung flussab wie flussauf massiv beeinträchtigt”, erläutert der Fließgewässer-Fachmann beim AVN.

2019 03 13 EU Konsultation Ende

Foto: © R. Gerken

Archive