21.05.2019
Zwingende Gründe für Verbote nicht vorhanden
“Pütten” sind kleine Abbaugewässer, die in den letzten Jahren im Zuge des Deichbaus in großer Zahl entlang der Oste entstanden sind. Obwohl die Pütten sehr fischreich sind, wurde bisher das Angeln behördlicherseits fast immer untersagt.
Zu geplanten Angelverboten an fünf neuen Pütten (30 ha) im Landkreis Stade & Cuxhaven hat der AVN kritisch Stellung bezogen und am 25.4. auf einem Erörterungstermin seine Argumente vorgetragen.
Dabei bestätigte der NLWKN Stade als verfahrensführende Genehmigungsbehörde die Kritik des AVN:
Zwingende Gründe für ein Angelverbot an den fünf neuen Pütten seien nicht vorhanden; Fischereirechte dürften durch das Nutzungskonzept nicht eingeschränkt werden.
Das Protokoll des Treffens untermauert jetzt diese Aussage.
Das auch auf Grundlage eines Runderlasses aus dem Ministerium für Unwelt (Runderlass Nr. 6.10 d. MU vom 3.1.2012- 5422442/1/1):
„Eine Einschränkung der fischereilichen Nutzung ist im Rahmen von Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen nur dann möglich, wenn das Ausgleichs-und Ersatzkonzept dies -auch unter Berücksichtigung gewässerökologischer Erkenntnisse -unbedingt erfordert. Die Entscheidung über Kompensationsmaßnahmen ist aus den Beeinträchtigungen der betroffenen Schutzgüter abzuleiten. Eine Einschränkung der fischereilichen Nutzung nur zur Reduzierung des Kompensationsflächenbedarfs ist damit nicht zulässig.“
Ein toller Erfolg und ein wichtiger Präzedenzfall, denn in den nächsten Jahren werden im Rahmen des Ausbaus der Ostedeiche zahlreiche weitere Pütten entstehen, die dann hoffentlich ebenfalls beangelt werden dürfen.
Für die “alten” Pütten gelten leider nach wie vor erhebliche Beschränkungen des Angelns.
Danke an die Ostepachtgemeinschaft II und die Fischereigenossenschaft II für die Unterstützung!
Die AVN-Stellungnahme können Sie hier herunterladen.