07.10.2017
Betroffene wollen klagen!
7. Oktober 2017
Kutterkapitäne, Hafenbetreiber, Bootsverleiher, Fachhändler, Angler – die Anbieter von Angeltourismus aus Ostholstein wollen klagen.
Klagen gegen die Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, die Ministerin Barbara Hendricks (SPD) zwei Tage vor der Bundestagswahl (!) offenbar in einem Akt von Selbstherrlichkeit unterzeichnet hat.
Nach wie vor fehlt für die Verbote der Freizeitangelei jedwede wissenschaftliche Begründung.
Die Folge:
Seit Donnerstag, 28.09.2017 gilt ein komplettes Angelverbot in fünf Schutzgebieten in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in der deutschen Nord- und Ostsee, darunter in Teilen des Fehmarnbelts.
Dass die Verbote “nur” 20% der ursprünglich geplanten Fläche betreffen (kleine Bereiche des Fehmarnbelts und der Kadettrinne), ist ein Riesenerfolg für das engagierte Team von “Anglerdemo” und allen Mitstreitern, insbesondere in Schleswig-Holstein!
Dafür gebührt allen rund um “Anglerdemo”-Chef Lars Wernicke unser allergrößter Respekt!
Mehr Infos auf der facebook-Seite von “Anglerdemo”.
In der aktuelle Pressemeldung von “Anglerdemo” heißt es:
“Proteste gegen diesen umstrittenen Alleingang kommen inzwischen aus allen politischen und gesellschaftlichen Richtungen. So haben sich inzwischen der Mecklenburgische Landwirtschaftsminister Till Backhaus und der Präsident des Deutschen Tourismusverbandes, Herr Reinhard Meyer (beide SPD) gegen das Angelverbot und für Nachbesserungen ausgesprochen. Auch in großen Teilen der FDP, CSU und CDU herrscht Unmut über das Vorgehen der Bundesumweltministerin. So bewertet der CSU-Bundeslandwirtschaftsminister das Vorgehen der Bundesumweltministerin Barbara Hendricks als eine „schwerwiegende Verletzung des notwendigen Vertrauensverhältnisses“ und der FDP-Landtagsabgeordnete Dennys Bornhöft als „höchst undemokratisch und beschädigt unsere politische Kultur“.“
“Nur 20%” gesperrt und trotzdem klagen?
Nach unserer Auffassung geht “Anglerdemo” genau den richtigen Weg:
Wenn solche unbegründeten Verbote Schule machen und seitens der Angler nicht angefochten werden, steht die Angelfischerei bald vor dem Aus.
Hier in Niedersachsen sind wieder Schutzgebietsverordnungen vorgestellt worden, die etwa im LK Lüneburg Nachtangel- und Anfütterverbote an Fießgewässern fordern. Im LK Stade wurden ganz aktuell trotz Protestes des AVN die Angler aus Schutzgebieten verbannt, während die Jagdausübung mit geringen Einschränkungen aufgrund eines alten Ministererlasses nach wie vor gestattet ist.
Wer also die Klage unterstützen möchte, kann einen Betrag auf das Spendenkonto von “Anglerdemo” überweisen:
WiSH e.V. , Verwendungszweck: “Anglerdemo”, Volksbank Ostholstein Nord eG IBAN DE37 2139 0008 0000 9082 15
oder ganz einfach mit einem Klick über PayPal! https://www.paypal.me/LarsWernicke
Die vollständige Pressmeldung finden Sie hier (PDF).
Eine Resolution der Betroffenen können Sie ebenfalls herunterladen. (PDF)
Angelverbote in der Nord- und Ostsee, Foto: © Matthias Emmrich