02.07.2015

Pressemitteilung des LSFV zum EuGH Urteil

EuGH Urteil zur Auslegung der EU WRRL sendet klares Signal für besseren Schutz von Fließgewässern

Hannover, 02. Juli 2015

Der Landessportfischerverband Niedersachsen e.V. (LSFV) verbindet große Hoffnungen mit dem gestrigen Urteil des Eu-GH zur Auslegung derWasserrahmenrichtlinie. Die Luxemburger Richter befanden, dass Eingriffe, die zu einer Verschlechterung der ökologischen Qualität eines Fließgewässers führten, nur dann zulässig seien, wenn ein „übergeordnetes öffentliches Interesse“ nachzuweisen sei.
LSFV Präsident Werner Klasing: „Die Artenvielfalt in und an Niedersachsens Gewässern wird von diesem Urteil maßgeblich profitieren. Alle Überlegungen zum Neubau von Wasserkraftanlagen sollten damit endgültig vom Tisch sein.“
Klasing hofft, dass die strenge Auslegung des EuGH des „Verschlechterungsverbotes“ auch dazu führt, dass die Umsetzung der EU Wasserrahmenrichtlinie als Ganzes jetzt noch konsequenter im Sinne des Gewässerschutzes in Angriff genommen werde. „Wir können nicht akzeptieren, dass nach wie vor mehr als 4.000 Querverbauungen in Niedersachsen die natürlichen Laichwanderungen von Fischen, Neunaugen und Kleintieren unterbinden. Die Wiederherstellung der Durchgängigkeit ist eine weitere zentrale Forderung der Wasserrahmenrichtlinie und muss mit aller Konsequenz und den nötigen finanziellen und personellen Mitteln umgesetzt und überwacht werden.“
Der Verband denke außerdem darüber nach, prüfen zu lassen, ob es ein „übergeordnetes öffentliches Interesse“ gebe, das die Einleitung von Abwässern durch die K+S AG in Weser und Werra rechtfertige.

Die LSFV Pressemitteilung können Sie hier als PDF herunterladen.

Siehe auch hier:
http://www.welt.de/regionales/niedersachsen/article143440930/Naturschuetzer-pruefen-Verbandsklage-gegen-Konzern-K-S.html

Zur K+S Thematik hier eine aktuelle Pressemitteilung der Gemeinde Gerstungen (PDF), die fordert, dass nach der neuen Rechtsprechung durch das EuGH alle Einleitungendes Konzerns schnellstmöglich gestoppt werden müssen.