03.07.2020

Neue Schutzgebietsverordnung fordert massive Beschränkungen

Eine Neuauflage der Schutzgebietsverordnung von 2019 (1. Fassung) für das “NSG Leineaue zwischen Hannover und Ruthe” liegt jetzt vor. Der AVN hatte den damaligen Verordnungsentwurf fachlich an zahlreichen Stellen kritisiert.
Man stelle nur mal vor: In einer Verordnung für ein Schutzgebiet mit mehr als 300ha Wasserfläche, einem “prioritären Fließgewässer” und dem Vorkommen zahlreicher bedrohter gewässerlebender Arten wurden Fische und Neunaugen noch nicht einmal erwähnt!

Dank der fachlichen Kritik konnte der AVN einige Verbote und Beschränkungen verhindern:

  • Das temporäre Angelverbot an Leine und Innerste zwischen Koldingen und Wülfel und
  • das komplette! geplante Fischereiverbot am Wülfeler und Koldinger Teich.


ABER:
* Im gesamten NSG soll ein Nachtangelverbot gelten! Begründung: extrem dünn bis nahezu absurd.
* An der Leine zwischen Ruthe und Koldingen soll das Angeln für 10 MONATE!!! verboten werden (1.10. bis 31.07.).
* Angelverbot an der Alten Leine für 5 MONATE!!! (01.03. bis 31.07.)
* Angelverbot an 200ha Stillgewässern!!!
* Verbot des Anlegens von neuen Angelplätzen und Pfaden!!! und
* Komplettes Befahrungsverbot des Gebietes zu fischereilichen Zwecken (Hege, Monitoring, Fischbesatz)!!!

Hochinteressant:
Für die gleichen Beschränkungen wie im ersten Entwurf werden in der überarbeiteten Fassung plötzlich mitunter ganz andere Begründungen angeführt…

So “schützen” und “fördern” einige Naturschutzbehörden 2020 unsere (Vogel- und Amphibien)Artenvielfalt in Deutschland.

Wir werden eine weitere Stellungnahme verfassen, politisch aktiv werden und abhängig von den Reaktionen auf unsere Stellungnahme ggf. auch rechtliche Schritte einleiten.

Foto: © Matthias Emmrich

AVN ME 2020 05 07 20 36 09

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