02.02.2016
Wolfsbarsch: Neue Fangbeschränkungen für die Nordsee!
17. Februar 2016
Das Staatliche Fischereiamt Bremerhaven und das Ministerium für Landwirtschaft informieren:
Vom 01.01.2016 bis zum 30.06.2016 gilt für die Freizeitfischerei (Angelei) ein striktes Fangverbot für Wolfsbarsch in der Nordsee.
Laut entsprechender EU-Verordnung gilt ab dem 01.07. bis zum 31.12.2016 eine maximale Entnahme von 1 (einem!) Fisch pro Angler und Tag.
Bitte beachten Sie auch, dass das Mindestmaß von 36cm auf jetzt 42cm angehoben wurde!
Nach unserer Meinung war das längst überfällig, denn Wolfsbarsche werden erst mit 4-7 Jahren geschlechtsreif. Männchen sind dann zwar erst 35cm lang, die Weibchen müssen aber gut 40 cm Länge erreichen, bevor sie ablaichen können. Das Höchstalter für Wolfsbarsche wird mit 30 Jahren angegeben. Bis dahin können die Fische eine Länge von 1m erreichen!
Übrigens gelten all diese Regelungen natürlich auch für die kommerzielle Fischerei.
Die neue Regelung gilt für folgende Nordseegebiete: IVb und IVc – hier geht’s zu einer Übersicihtskarte.
Wir bitten unbedingt um Beachtung dieser neuen Fangbeschränkungen und bedanken uns für Ihre Mithilfe!