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Darf ich am Mittellandkanal Grundeln als Köderfische verwenden?

Ja, Grundeln dürfen als Köderfische oder als Fischfetzen (Bitte die Raubfischschonzeit beachten!) an den AVN MLK/Stichkanal Pachtstrecken verwendet werden. Gefangene Grundeln müssen unmittelbar nach dem Fang tierschutz- bzw. waidgerecht getötet werden.

Eine Lebendhälterung bzw. eine Lebendentnahme/ein Umsetzen der Tiereist  (vgl. Gewässerordnung) ist strengstens verboten.

Das Angeln mit lebendigen Köderfisch ist grundsätzlich in Niedersachsen/Deutschland verboten. 

 

Schwarzmundgrundel als Köderfische, Mittellandkanal, Elbe-Seitenkanal, Angeln mit Köderfischen

Schwarzmundgrundeln dürfen am MLK und den Stichkanälen auf den AVN Pachtstrecken als Köderfische/Fischfetzen verwendet werden.