Ja, Grundeln dürfen als Köderfische oder als Fischfetzen (Bitte die Raubfischschonzeit beachten!) an den AVN MLK/Stichkanal Pachtstrecken verwendet werden. Gefangene Grundeln müssen unmittelbar nach dem Fang tierschutz- bzw. waidgerecht getötet werden.
Eine Lebendhälterung bzw. eine Lebendentnahme/ein Umsetzen der Tiereist (vgl. Gewässerordnung) ist strengstens verboten.
Das Angeln mit lebendigen Köderfisch ist grundsätzlich in Niedersachsen/Deutschland verboten.

Schwarzmundgrundeln dürfen am MLK und den Stichkanälen auf den AVN Pachtstrecken als Köderfische/Fischfetzen verwendet werden.