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Ist das Angeln mit lebendigem Köderfisch in Niedersachsen erlaubt?

Letztes mal geändert: 6. Mai 2025

Nein. Die Verwendung lebendiger Köderfische wird über das Tierschutzgesetz (§1 und §17) geregelt und ist in Deutschland verboten.  Das Angeln mit lebendigem Köderfisch wird als Tierquälerei (Tierschutzgesetz §17) gewertet und mit einer  Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft.

Nach § 59 des NFischG kann die Verwendung von lebendigen Köderfischen weiterhin zur Entziehung des Fischereischeines führen.

 

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