
Für Niedersachsen gelten die bestehenden Fangverbote in folgenden Gewässerabschnitten:Elbe - unterhalb des Landesgrenze Nds. | HHOste - unterhalb der nördlichen Grenzen der Feldmark OberndorfWeser - unterhalb des Landesgrenze Bremen | Nds.Hunte - unterhalb der Deichscharten bei HuntebrückLeda - unterhalb des SperrwerkesEms - unterhalb der Papenburger SchleuseIn der AVN-Infothek findet ihr einen ausführlichen Faktencheck zur Situation des Aals und eine FAQ zum Aalangeln in Niedersachsen.Gesonderte Regelungen gibt es für Nord- und Ostsee.Staatssekretärin Claudia Müller erwähnte auch, dass das BMEL auch die Wiederherstellung der Durchgängigkeit "unterstütze". Wie diese "Unterstützung" aussieht, wird nicht erläutert.Grundlage für die Verlängerung und Ausweitung des Fangverbotes sind wissenschaftliche Studien des Thünen Instituts und daraus abgeleitete Management-Empfehlungen für den Aalbestand durch den ICES, den Internationalen Rat für Meeresforschung.Wir halten euch auf dem Laufenden!