Neuerungen 2026:Aufgrund zurückgehender Bestände –
Einführung des Entnahmefensters für Zander und Hecht / Maximalmaß Flussbarsch:
Zander unter 50 cm und über 75 cm, Hechte unter 50 cm und über 90 cm, sowie Flussbarsche über 40 cm müssen schonend zurückgesetzt werden. Es dürfen nur noch maximal 5 Zander / Jahr entnommen werden. Es dürfen keine Flussbarsche über 40 cm entnommen werden.
Es darf beim Angeln mit Köderfischen/Naturködern nur noch ein Einzelhaken (inkl. Ghosthooks) verwendet werden. Es muss eine fischschonende Unterlage (Abhakmatte oder breite Scale) mit sich geführt werden.
Beachte bitte grundsätzlich:Der Erlaubnisschein muss in jedemfall
VOR dem Angeln gekauft sein – ein Kauf des Erlaubnisscheines auf dem Gewässer wird grundsätzlich
nicht geduldet und führt zu einer dauerhaften Sperre für die AVN Verbandsgewässer!
Ein Erlaubnisschein mit Bootslizenz ist für
jede Person, die von einem schwimmenden Objekt/Fahrzeug (inkl. SUP, Bellyboot, Kajak) angelt,
verpflichtend.Die Verwendung
jeglicher Live Scope/Forewardfacing Sonar (ffs) – Techniken ist grundsätzlich untersagt, Geberstangen, die zur Nutzung dieser Techniken verwendet werden, müssen
VOR Befahren des Gewässer demontiert werden.
Beim Angeln mit Köderfischen in dem Zeitraum vom 01.10. – 01.02. ist die Verwendung eines Stahlvorfaches
Pflicht. Ghost Hooks (1 x Einzelhaken mit nur einer Hakenspitze) sind beim Raubfischangeln erlaubt, Zwillingshaken sind verboten.
In der Zeit vom 01.02. bis 15.4. ist die Spinnangelei auch vom Ufer aus
nicht gestattet.
Das Raubfischangeln/Spinnfischen vom Boot aus ist
erst ab dem 16.05. erlaubt –
Zander sind einschließlich bis zum 31.05. geschont – etwaige gefangene Zander sind
sofort schonend zurückzusetzen. Das Entnahmefenster ist zu beachten!
Die Baglimits sind zu beachten, gefangene Fische sind
unmittelbar nach dem Fang in die Fangstatistik einzutragen, nicht eingetragene entnommene Fische führen zum Entzug der Fischereierlaubnis und einer verbandsgewässerweiten Sperre.
Boots- (inkl. E-Motor) und Bellybootangeln vom
01.4. – 31.10. tagsüber (eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang, siehe auch:
Befahrensregelung am Steinhuder Meer) außerhalb der Naturschutzgebiete (durch Bojen gekennzeichnet) erlaubt (gegen zusätzl. Gebühr). Das Nachtangeln vom Boot aus ist nicht erlaubt.
Bitte achte darauf, dass du beim Ankern des Bootes einen Ankerball verwenden musst!
Bitte informiere Dich über die Fangbeschränkungen und Schonzeiten/Schonmaße für einzelne Fischarten beim Erwerb Deines Erlaubnisscheines!