Steinhuder Meer

Angeln zwischen Otterndorf
und Bad Bederkesa

Große Karpfen und Brassen, dicke Barsche und Zander, dazu Hechte jenseits von 1,30 m – das Steinhuder Meer ist ein Top-Angelrevier, aber eben auch 3.000 ha groß. Bootsangler sind hier klar im Vorteil…

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Quelle: www.pegelonline.wsv.de | Alle Angaben ohne Gewähr.

Wichtige Hinweise

Neuerungen 2026:
Aufgrund zurückgehender Bestände – Einführung des Entnahmefensters für Zander und Hecht / Maximalmaß Flussbarsch:
Zander unter 50 cm und über 75 cm, Hechte unter 50 cm und über 90 cm, sowie Flussbarsche über 40 cm müssen schonend zurückgesetzt werden. Es dürfen nur noch maximal 5 Zander / Jahr entnommen werden. Es dürfen keine Flussbarsche über 40 cm entnommen werden.

Es darf beim Angeln mit Köderfischen/Naturködern nur noch ein Einzelhaken (inkl. Ghosthooks) verwendet werden. Es muss eine fischschonende Unterlage (Abhakmatte oder breite Scale) mit sich geführt werden.

Beachte bitte grundsätzlich:
Der Erlaubnisschein muss in jedemfall VOR dem Angeln gekauft sein – ein Kauf des Erlaubnisscheines auf dem Gewässer wird grundsätzlich nicht geduldet und führt zu einer dauerhaften Sperre für die AVN Verbandsgewässer!

Ein Erlaubnisschein mit Bootslizenz ist für jede Person, die von einem schwimmenden Objekt/Fahrzeug (inkl. SUP, Bellyboot, Kajak) angelt, verpflichtend.Die Verwendung jeglicher Live Scope/Forewardfacing Sonar (ffs) – Techniken ist grundsätzlich untersagt, Geberstangen, die zur Nutzung dieser Techniken verwendet werden, müssen VOR Befahren des Gewässer demontiert werden.

Beim Angeln mit Köderfischen in dem Zeitraum vom 01.10. – 01.02. ist die Verwendung eines Stahlvorfaches Pflicht. Ghost Hooks (1 x Einzelhaken mit nur einer Hakenspitze) sind beim Raubfischangeln erlaubt, Zwillingshaken sind verboten.

In der Zeit vom 01.02. bis 15.4. ist die Spinnangelei auch vom Ufer aus nicht gestattet.

Das Raubfischangeln/Spinnfischen vom Boot aus ist erst ab dem 16.05. erlaubt – Zander sind einschließlich bis zum 31.05. geschont – etwaige gefangene Zander sind sofort schonend zurückzusetzen. Das Entnahmefenster ist zu beachten!

Die Baglimits sind zu beachten, gefangene Fische sind unmittelbar nach dem Fang in die Fangstatistik einzutragen, nicht eingetragene entnommene Fische führen zum Entzug der Fischereierlaubnis und einer verbandsgewässerweiten Sperre.

Boots- (inkl. E-Motor) und Bellybootangeln vom 01.4. – 31.10. tagsüber (eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang, siehe auch: Befahrensregelung am Steinhuder Meer) außerhalb der Naturschutzgebiete (durch Bojen gekennzeichnet) erlaubt (gegen zusätzl. Gebühr). Das Nachtangeln vom Boot aus ist nicht erlaubt. Bitte achte darauf, dass du beim Ankern des Bootes einen Ankerball verwenden musst!

Bitte informiere Dich über die Fangbeschränkungen und Schonzeiten/Schonmaße für einzelne Fischarten beim Erwerb Deines Erlaubnisscheines!

Lage und Kurzbeschreibung

Region Hannover u. angrenzende Landkreise
Nienburg u. SchaumburgOrte in der Nähe: Wunstorf/ Steinhude, Neustadt, Rehburg

Nährstoffreicher Flachsee, Fläche: 29 km², mittlere Tiefe = 1,4 m, maximale Tiefe = 2,5 bis 3 m, nur eingeschränkt beangelbar (Naturschutzgebiete beachten!)

Boots- (inkl. E-Motor) und Bellybootangeln vom 01.4. – 31.10. tagsüber (eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang, siehe auch: Befahrensregelung am Steinhuder Meer) außerhalb der Naturschutzgebiete (durch Bojen gekennzeichnet) erlaubt (gegen zusätzl. Gebühr)

Vormontierte Verbrenner-Motoren sind zu demontieren.

Saison: Ganzjährig, unter Beachtung der Artenschonzeiten niedersächsischen Binnenfischereiordnung und der Gewässerordnung.

Sperrstrecken

Hier kannst Du die Gewässerkarte des Steinhuder Meeres samt Sperrzonen herunterladen
Karte Sperrbereich (PDF 204 KB)

Entnahmebeschränkungen und Schonzeiten

Mindestmaße
Karpfen: 40 cm
Schleie: 30 cm
Hecht: 50 - 90 cm
Aal: 50 cm
Zander: 50-75cm
Flussbarsch: 0 - 40 cm

Zander unter 50 cm und über 75 cm, Hechte unter 50 cm und über 90 cm, sowie Flussbarsche über 40 cm müssen schonend zurück gesetzt werden.Bei allen nicht genannten Arten gelten die Bestimmungen nach § 3 der Nds. Binnenfischereiordnung.
Zander: 1 Fisch pro Tag, 2 Fische pro Woche, 3 Fische pro Monat, 5 Fische pro Jahr
Hecht: 2 Fische pro Tag, 4 Fische pro Woche, 6 Fische pro Monat, 10 Fische pro Jahr
Aal: maximal 5 Fische pro Tag
Karpfen/Schleie/Brasse: 5 Fische pro Tag und Fischart
Flussbarsch: 15 Fische pro Tag
Als Woche gilt Montag – Sonntag (00:00 – 24:00Uhr), als Monat gilt die Dauer vom ersten jedes Monats bis zum kalendarischen Ende des Monats.
Schonzeiten
In der Zeit vom 01.02. – 15.04. ist die Spinn- und Fliegenangelei (Angeln mit bewegter Rute inkl. Finessetechniken) sowie das Angeln mit Fischfetzen und totem Köderfisch verboten. Vom 01.04. – 15.05. ist die Spinn- und Fliegenangelei vom Boot verboten.
Ab dem 16.04. Spinnangeln / mit bewegtem Köder vom Ufer aus erlaubt.
Ab dem 16.05. Spinnangeln / mit bewegtem Köder auch vom Boot/BellyBoot erlaubt.

Hecht: 01.02. – 15.04.
Zander: 01.03. bis 31.05.

Preise Erlaubnisscheine

Karten über den AVN
Anglerverband Niedersachsen e. V.
Brüsseler Str. 4
30539 Hannover
0511 357266-0

Saison-/Jahreskarte (nur für AVN-Mitglieder): Jugendliche & Erwachsene = 20,00 EURO
Es steht ein jährliches Kontingent von 150 Jahreskarten zur Verfügung!

Melde Dich gerne unter:
info@av-nds.de oder 0511 357266-0.